EU-Kommission vermutet Kartell von CD- und DVD-Laufwerksanbietern

Die Europäische Kommission geht Hinweisen nach, dass sich 13 Anbieter weltweit bei Ausschreibungen abgesprochen haben.

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Die Europäische Kommission geht Hinweisen nach, dass sich 13 Anbieter von optischen Laufwerken weltweit bei Ausschreibungen abgesprochen haben. Ihnen hat die EU-Kommission nun eine Mitteilung der Beschwerdepunkte (Statement of Objections) zugeschickt, wie einer Mitteilung aus Brüssel hervorgeht. Die Unternehmen, deren Namen nicht genannt wurden, können nun auf die Vorwürfe antworten.

Die 13 Unternehmen sollen sich nach Angaben der Kommission bei Ausschreibungen von zwei großen Erstausrüstern (Original Equipment Manufacturer, OEM), die optische Laufwerke für PC und Server herstellen, mindestens fünf Jahre lang abgesprochen haben. Dies gehe letztlich zu Lasten der Käufer von optischen Laufwerken. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor, heißt es weiter.

Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission immer noch meint, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Einem Unternehmen, das die Kronzeugenregelung beansprucht, kann die Geldbuße vollständig oder teilweise erlassen werden, wenn es als erstes das Kartell anzeigt oder wichtige Beweise vorlegt. (anw)