US-Geheimdienstbehörde: NSA-Lauschprogramm war verfassungswidrig

Die US-Regierung hat jetzt offiziell bestätigt, dass sich der technische Geheimdienst NSA mit seinem Abhörprogramm nicht immer im Rahmen der Verfassung bewegte.

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Die US-Regierung hat jetzt offiziell bestätigt, dass das Abhörprogramm des technischen Geheimdiensts NSA (National Security Agency) nicht immer verfassungsgemäß war. Das Büro des Leiters der US-Geheimdienste, des Director of National Intelligence (DNI), hat Senator Ron Wyden die Aussage freigegeben, dass von einem speziellen Gericht "zumindest in einem Fall" eine unverhältnismäßige Überwachung festgestellt worden ist. Konkret sei es dabei um einen Verstoß gegen den vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung gegangen, der US-Bürger vor übermäßiger staatlicher Überwachung schützen soll.

Der Demokrat Wyden hatte im Juni angekündigt, verhindern zu wollen, dass eine Ergänzung zum sogenannten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), dem US-Gesetz zum Abhören der internationalen Telekommunikation, verlängert wird. Die eigentlich Ende des Jahres auslaufende Bestimmung erlaubt es der NSA und anderen Sicherheitsbehörden, Telefonate und E-Mails auch von US-Bürgern ohne richterliche Erlaubnis anzuzapfen, wenn Personen außerhalb der USA an der Kommunikation beteiligt sind. Um seine Einwände zu untermauern, bat Wyden den DNI darum, sich mit vorgefertigten Stellungnahmen zu dem Überwachungsprogramm äußern zu dürfen.

Die Leiterin der Rechtsabteilung des DNI, Kathleen Turner, kam dieser Bitte nun in einem von Wired veröffentlichten Schreiben (PDF-Datei) nach. Wyden möge seinen öffentlichen Äußerungen aber noch einen Satz hinzufügen, dass die Regierung inzwischen die vom zuständigen Kontrollgericht, dem FISA Court (FISC), geäußerten Bedenken ausgeräumt habe. Der FISC meine mittlerweile, dass der weitere Verlauf des Programms im Einklang mit der Verfassung stehe. Wyden selbst will öffentlich noch betonen, dass die Abhöraktivitäten "manchmal nicht im Geiste des Gesetzes" seien.

Schon 2010 hatte Vaughn Walker, Bundesrichter für den Bezirk Nordkalifornien in San Francisco, in einem Prozess nach einer Klage der Al-Haramain Islamic Foundation befunden, dass das NSA-Überwachungsprogramm in dem konkreten Fall rechtswidrig war. Die islamische Stiftung und zwei ihrer Anwälte seien ohne richterliche Anordnung ausgespäht worden, hieß es zur Begründung. Dies stelle einen Verstoß gegen den mittlerweile mehrfach novellierten FISA dar. (anw)