Geplante Neuregelung verdeckter Ermittlungen als mangelhaft kritisiert

Die Humanistische Union lehnt den Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Novelle umstrittener Überwachungsmaßnahmen wie dem großen und kleinen Lauschangriff sowie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden ab.

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Die Humanistische Union (HU) lehnt den umstrittenen Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen wie den Einsatz des IMSI-Catchers oder den großen Lauschangriff entschieden ab. Das grundsätzliche Anliegen des Gesetzesentwurfs, einheitliche Regeln für alle Bespitzelungsmaßnahmen der Strafverfolger zu setzen, begrüßt die Bürgerrechtsvereinigung zwar ausdrücklich in einer Stellungnahme. In der vorliegenden Form sei die Novelle jedoch "nicht hinnehmbar". Wann und wie heimlich ermittelt werden darf, bestimme der Entwurf allein anhand der Grenzen des verfassungsrechtlich machbaren Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger. Ein Gesetzgeber, der den grundrechtlichen Schutz aber nur als Hindernis für seine Strafverfolgungsbehörden begreife, "hat den freiheitlichen Gewinn und die rechtspolitische Bedeutung solcher Schutzrechte aus den Augen verloren".

Konkret bemängelt die HU, dass der Entwurf allein einige Verfahrensvorschriften wie die Anordnungsprüfung und die Benachrichtigungs- und Berichtspflichten verbessere. Die materiellen Voraussetzungen für das heimliche Ermitteln würden dagegen gar nicht auf den Prüfstand gestellt. So gleiche der Katalog jener Straftaten, für deren Aufklärung etwa die Telefone eines Beschuldigten abgehört werden dürfen, mehr und mehr einem "Rundreisebillet durch das ganze Strafrecht". Die heimliche Beschlagnahmung der Post eines Verdächtigen bleibe weiterhin nach der Einleitung eines beliebigen Ermittlungsverfahrens möglich. Die Initiative von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) verfehle so ihr Ziel, dem vielfach kritisierten Wildwuchs bei Überwachungsmaßnahmen wie der Telekommunikationsüberwachung Einhalt zu gebieten. Verdeckte Ermittlungsmethoden würden mit dem Entwurf keineswegs wieder zur "ultima ratio" zurückgeschraubt. An diesem Punkt vermisst die HU etwa auch eine "präzise Bestimmung, wer, wann und wodurch als Kontakt- oder Begleitperson eines Verdächtigen eingestuft und damit zum Objekt heimlicher Überwachung werden kann."

Ein Dorn im Auge ist der Bürgerrechtsorganisation weiter, dass der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mehrfach ans Herz gelegte besondere Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nur beim großen Lauschangriff und der Telekommunikationsüberwachung gewährt werde. Bei letzterer werde dieser zudem durch die gewählten weiten Formulierungen faktisch gleich wieder ausgehebelt. Ein tatsächlicher Kernbereichsschutz und damit ein Überwachungsverbot sei nur für den Fall vorgesehen, dass durch eine verdeckte Ermittlung "ausschließlich" Erkenntnisse aus dem Kernbereich erlangt würden. Eine solche Konstellation sei praktisch kaum vorstellbar, da sich ein Beschuldigter sicherlich auch mit dem intimsten Partner immer am Telefon über andere Dinge als nur über deren Beziehung unterhalten werde.

Lückenhaft ist laut HU auch die abgestufte Regelung zum Schutz so genannter Berufsgeheimnisträger. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa Ehepartner, Ärzte und Journalisten schlechter vor einer Mitüberwachung geschützt sein sollten, als dies für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete der Fall ist. Die "inflationäre Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Personen wegen des Verdachts der Mittäterschaft" verweise dabei auf ein grundlegendes Problem in der Praxis verdeckter Ermittlungen: "Das Risiko, auf unzulässige Weise zum Objekt heimlicher Ermittlungen zu werden, tragen allein die Betroffenen." Die Ermittlungsbehörden könnten dagegen darauf vertrauen, dass sie alle verdeckt gewonnenen Informationen als Beweismaterial oder als Ermittlungsansatz für die Suche nach weiteren Beweismitteln nutzen dürften. Die Bundesregierung hält die Vorschläge zum Kernbereichsschutz derweil für ein tragfähiges Gesamtkonzept, das sie etwa auch auf die Abhörbefugnisse des Zolls übertragen will.

Zahlreiche verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken hält die HU ferner gegenüber dem Plan des Justizministeriums zur Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten mit dem selben Gesetzesentwurf aufrecht. Die damit einhergehende "vorsorgende Strafverfolgung" für Taten, die noch gar nicht begangen wurden, sei nach geltendem Recht in Deutschland nur dann zulässig, wenn es konkrete Gefahrenhinweise oder klare Vermutungen über die erneute Straffälligkeit eines Verdächtigen gebe. Ansonsten gelte immer noch die Unschuldsvermutung. Deshalb halten die Bürgerrechtler den Zweck der Vorratsdatenspeicherung für illegitim.

Als "Illusion" bezeichnet die HU den "Glaubensansatz" des Entwurfs, dass personenbezogenen Verbindungsdaten weniger über einen Menschen aussagen würden als sein gesprochenes Wort. Künftig würden bei erfolgter Vorratsdatenspeicherung einem Ermittler ein paar Anfragen an Telekommunikationsbetreiber und ein Knopfdruck am Computer ausreichen, um sich einen Überblick über alle Kommunikationsverbindungen während der letzten sechs Monate eines Verdächtigen zu verschaffen und das ganze Beziehungsgeflecht des Überwachten auswerten zu lassen. Zudem würde die Zweckbindung von gespeicherten Daten entfallen. Es sei auch kaum vorstellbar, wie in der Praxis der Zugriff auch von Geheimdiensten auf die Datenberge verhindert werden solle. Der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung soll am Samstag auch mit im Mittelpunkt einer Demonstration gegen den "Überwachungswahn" in Frankfurt am Main stehen, zu der neben der HU rund 20 andere Bürgerrechtsorganisationen, politische Gruppen und Datenschutzvereinigungen aufrufen.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(Stefan Krempl) / (jk)