Irische Netzsperren für Copyright-Sünder landen vorm Obersten Gericht

Der irische Datenschutzbeauftragte hat im Streit um das "freiwillige" Warnhinweis-System des Providers Eircom den Supreme Court des Landes angerufen. Dieser soll den Fall auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

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Der irische Datenschutzbeauftragte Billy Hawkes hat im Streit über das "freiwillige" System des Providers Eircom, Copyright-Verstöße im Internet zu erwidern, den Supreme Court des Landes angerufen. Bei den von Eircom angewandten "Three Strikes", bei denen der Zugangsanbieter drei Warnhinweise bei illegalem Filesharing verschickt und gegebenenfalls den Anschluss kappt, stünden wichtige Fragen der Privatsphäre im Internet auf dem Spiel, erklärte Hawkes' Stellvertreter Gary Davis laut einem Bericht der Irish Times. Die insolvente Eircom wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

Die größte irische Telekommunikationsfirma setzte sein System ab Mitte 2010 auf. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner sowie der Industrievereinigung Irish Recorded Music Association (IRMA). Im Gegensatz zum irischen Kabelanbieter UPC wollte Eircom nicht gerichtlich klären lassen, ob "Three Strikes" mit nationalen und europäischem Recht vereinbar sind.

Hawkes' Büro befand Ende vergangenen Jahres nach einer Beschwerde eines Nutzers, der von Eircom eine erste Mahnung erhalten hatte, dass das Verwarnungsmodell nicht mit den nationalen Datenschutzbestimmungen vereinbar sei. Die Datenschützer forderten den Zugangsanbieter zugleich auf, das System sofort zu beenden. Eircom hatte zuvor intern herausgefunden, das das Schreiben den Betroffenen und 390 andere Kunden irrtümlich wegen eines "kleinen technischen Fehlers" zugeschickt worden sei. Trotzdem erreichten die Vertreter der Musikindustrie, die das Verfahren ursprünglich vorangetrieben hatten, im Juni vor dem High Court, dass dieser die Anweisung des Datenschutzbeauftragten zur Einstellung des Systems kassierte.

Der Supreme Court soll nun prüfen, ob das Modell "Three Strikes" rechtsgemäß ist. Die irische Regierung hatte – ebenfalls auf Druck von Plattenfirmen hin – im März zwar eine Grundlage dafür geschaffen, dass Rechteinhaber vor Gericht eine Blockade Copyright-verletztender Webangebote beantragen können. Eine gesetzliche Bestimmung gibt es in Irland dafür aber nach wie vor nicht.

Die Datenschützer haben das Oberste Gericht Irlands gebeten, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser soll untersuchen, ob Verwarnungen und Internetsperren für Copyright-Sünder mit den EU-Recht vereinbar sind. Die Richter in Luxemburg hatten im November entschieden, dass ein Provider nicht gesamten Netzverkehr präventiv überwachen darf. Nach den 2009 novellierten Regeln für den Telekommunikationsmarkt sollen die Mitgliedsstaaten zudem den Nutzern ein "faires und unparteiisches Verfahren" garantieren, bevor sie Systeme für Internetsperren einrichten. (anw)