Polizei will Facebook an Kosten illegaler Partys beteiligen

Eine Polizeigewerkschaft möchte das soziale Netzwerk zur Kasse bitten nach Aufrufen für wilde Feiern und fordert dafür eine gesetzliche Grundlage. Die Innenminister aus Bayern und Baden-Württemberg unterstützen den Ansatz.

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) möchte Facebook nach Aufrufen für ausufernde Feiern zur Kasse bitten. Der Chef der Vereinigung, Rainer Wendt, appellierte an die Politik, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sich das soziale Netzwerk an den Einsatzkosten für illegale, über die Seite anberaumte Partys beteiligen müsse. "Die Firma stellt die Plattform zur Verfügung und kann nicht so tun, als ginge sie das alles nichts an", begründete Wendt sein Anliegen gegenüber der Bild. Als Hauptverantwortlicher sei aber weiterhin der Einlader selbst heranzuziehen, wenn die Polizei anrücken müsse.

Unterstützung erhält die DPolG aus Regierungskreisen der Länder. So sieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Facebook ebenfalls in einer besonderen Verantwortung. Der Plattformbetreiber werde seinen Schutzpflichten gegenüber seinen Nutzern nicht gerecht, "wenn zwischen einer Einladung an den Freundeskreis oder die ganze Welt nur ein Mausklick entscheidet", erklärte der CSU-Politiker. Zumindest müssten Warnhinweise oder andere Vorkehrungen eingebaut werden, um "auch die Öffentlichkeit besser zu schützen".

Polizeibeamte vor einer wegen einer Facebook-Party gesperrten Straße

(Bild: dpa, Björn Vogt / Archiv)

Ähnlich äußerte sich der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall. Eine kommerzielle Internetplattform, die ungeprüft Aufrufe zu häufig ausufernden Massenpartys ermögliche, müsse dafür auch mit Pflicht genommen werden können, sagte der SPD-Politiker der Südwest Presse. Primär will Gall aber weiter gegen die Fehltritte von Nutzern vorgehen. Wenn trotz Verbots Veranstaltungen stattfänden und diese mit Verwüstungen, Ruhestörungen und der Missachtung von Platzverweisen einhergingen, "gewähren wir keinerlei Rabatt". Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten würden "knallhart verfolgt". Den Wink mit der "fetten Rechnung" verstünden auch Anhänger der vermeintlichen Spaßfraktion. Um die Verursacher zu belangen, müsse gegebenenfalls auch über Änderungen im Landespolizeigesetz nachgedacht werden.

Facebook und anderen Betreibern sozialer Netzwerke riet Gall, beim Schutz von Persönlichkeitsrechten stärker durchzugreifen. Es könne nicht sein, dass auf solchen Plattformen teils grobe Unterstellungen gegen einzelne Polizisten verbreitet würden. Auf Bundesebene gebe es dazu bereits Gespräche. Leider sei aber "die Einsicht von Facebook und Co. nicht sehr ausgeprägt".

Baden-württembergische Behörden hatten vor kurzem mitgeteilt, einen 20 Jahre alten Lehrling für seine Facebook-Einladung zu einer Sause in einem Konstanzer Freibad eine Rechnung in Höhe von über 200.000 Euro ausstellen zu wollen. Die Information über den von der Stadt später verbotenen Termin hatte Anfang Juli rund 12.000 Menschen erreicht. Bei der Veranstaltung war es zu erheblichen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen sowie Übergriffen auf vor Ort anwesende Ordnungshüter gekommen. Die Freizeitanlage war vorsorglich geschlossen worden. Die Polizei in Magdeburg prüft unterdessen, ob ein 22-jähriger Azubi als Veranstalter eines Flashmobs am Hasselbachplatz haftbar gemacht werden kann. Dieser hatte über Facebook dazu aufgerufen, die Örtlichkeit mit Kreide zu bemalen, was einen größeren Polizeieinsatz auslöste. (mho)