Breitbandausbau soll von Energiewende profitieren

Beim Glasfaserausbau schlagen die Tiefbaukosten ins Kontor. Die Bundesnetzagentur wünscht sich daher, dass Telcos und Stromkonzerne gemeinsam buddeln. Wie die Kosten aufgeteilt werden, erläutert die Behörde jetzt in einem Leitfaden.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Durch das gleichzeitige Verlegen von Strom- und Telekommunikations-Leitungen sollen Synergien gehoben und der Breitbandausbau beschleunigt werden, hofft die Bundesnetzagentur (BNetzA). Da bei neuen Glasfaserstrecken die Tiefbaukosten "häufig 80 Prozent der Ausbaukosten für Glasfaser" ausmachten, könnten von einer gemeinsamen Verlegung sowohl die Energieversorger (EVU) als auch die Telecom-Anbieter profitieren, weil im Vergleich zu einer separaten Verlegung der Kabel jeweils geringere Kosten bei beiden Partnern anfallen, schätzt die Behörde.

Mit der Novelle des Telekommunikatioonsgesetzes (TKG) sind privatrechtliche wie öffentlich-rechtliche Energieversorger auf Grund Paragraph 77b Absatz 1 dazu verpflichtet, Telecom-Anbietern auf deren Anfrage hin ein Angebot zur Mitnutzung dieser Einrichtungen gegen "angemessenes Entgelt" zu unterbreiten. Fragen rund um dieses "Mitnutzungsrecht" erläutert die BNetzA in einem jetzt vorgestellten Leitfaden (PDF-Datei, 4,5 MByte). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kosten zwischen EVU und Telco aufgeteilt werden.

Auch wenn keine Anfrage zur Mitnutzung vorliegt, kann ein Stromnetzbetreiber auf eigene Rechnung Glasfaserkabel mitverlegen und nicht für die EVU-interne Kommunikation benötigte Kapazitäten weitervermarkten. Die Einnahmen daraus könnten an die Stromkunden weitergegeben werden. Durch die so genannte Energiewende besteht ein erheblicher Bedarf am Neu- oder Ausbau von Stromtrassen. Dieser liegt jedoch aus Sicht der BNetzA, für die Regulierung des Strommarkts ebenso wie für den Telecom-Sektor zuständig ist, hinter dem Zeitplan zurück. (ssu)