US-Behörde gibt beschlagnahmte Domains nach 19 Monaten frei

Die US-Zollbehörde ICE wird nach anderthalb Jahren zwei beschlagnahmte Domains an ihren spanischen Besitzer zurückgeben. Auf den Websites wurden Streaming-Links gesammelt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Eine spanische Firma erhält zwei Domains zurück, die im Februar 2011 in den USA beschlagnahmt worden waren: Rojadirecta.com und Rojadirecta.org. Nach eineinhalb Jahren Rechtsstreit hat der zuständige US-Staatsanwalt die Sache fallen gelassen, wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet. Eine inhaltliche Begründung für den Meinungswandel gibt es nicht.

Der Fall Rojadirecta war einer der Anlässe für neue Initiativen bei der Internet Engineering Task Force (IETF) zur technischen Regelung von Online-Zensur. Denn spanische Gerichte hatten die Rojadirecta-Seiten der spanischen Firma Puerto 80 für legal erklärt. Diese hatten Diskussionsforen sowie Links zu nicht autorisierten Livestreams von Sportveranstaltungen enthalten. Obwohl in Spanien zulässig, nahm die Einwanderungs- und Zoll-Polizei (ICE) des US-Ministeriums für Heimatsicherheit an den Links Anstoß. Am 1. Februar 2011 wurden die beiden Rojadirecta-Domains gemeinsam mit acht weiteren Domains beschlagnahmt. Verisign wurde dazu verpflichtet, die DNS-Einträge zu ändern. Von welchen Servern die Streams kamen, geht aus dem umfangreichen Dokument (PDF-Datei) nicht hervor.

Puerto 80 wich auf die Domain rojadirecta.me aus und wehrte sich gegen die Beschlagnahme. Laut dem Unternehmen wollten US-Behörden die Domains aber nur gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückgeben: Keine Website von Puerto 80 hätte von irgendwo auf der Welt auf irgendwelche Inhalte aus den Vereinigten Staaten verlinken dürfen. Eine rechtliche Basis für eine solche Forderung ist nicht bekannt. Zudem sollen Mitarbeiter des zuständigen US-Staatsanwalts mit Drohungen versucht haben, das Unternehmen vom Beschreiten des Rechtswegs abzuhalten.

Puerto 80 ging trotzdem vor Gericht und argumentierte, die Beschlagnahme sei illegal, weil das zugrunde liegende Gesetz nur direkte Rechtsverletzungen kriminalisiere. Eine etwaige Anstiftung durch einen Link sei höchstens zivilrechtlich relevant und daher der Beschlagnahme nicht zugänglich. Darüber hinaus hätte das Vorgehen der US-Behörde nicht ohne Gelegenheit zur Stellungnahme erfolgen dürfen. Auch die von der US-Verfassung garantierte Redefreiheit werde verletzt. Die Bürgerrechtsorganisationen EFF, Public Knowledge und das Center for Democracy and Technology unterstützten letzteres Argument.

Im August 2011 bestätigte (PDF-Datei) das New Yorker Bundesbezirksgericht die Beschlagnahme vorläufig: Ein erheblicher rechtlicher Nachteil sei nicht gegeben, da andere Domains genutzt werden könnten. Mit dem gleichen Argument wurde auch die Verletzung des Redefreiheit verneint. Laut EFF widerspricht dies der ständigen Rechtsprechung des US Supreme Court. Die Frage (PDF-Datei) lag seither beim Berufungsgericht des 2. Bundesbezirks.

Bis heute hat kein Gericht entschieden, ob Rojadirecta tatsächlich US-Copyright verletzt hat. Dazu wird es auch nicht kommen. Mit einem kurzen Schreiben hat der Staatsanwalt die Sache unter Berufung auf "jüngere Rechtsprechung" fallen gelassen. Im 7. US-Gerichtsbezirk war kürzlich entschieden worden, dass das Bereitstellen von Links keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Das New Yorker Bundesbezirksgericht hat die Rückgabe der Rojadirecta-Domains angeordnet, die zur Stunde aber noch nicht erfolgt ist. Die EFF vermutet, der Staatsanwalt habe einen Richterspruch vermeiden wollen, auf den sich andere Betroffene hätten berufen können.

Eine der anderen acht gleichzeitig beschlagnahmten Domains ist channelsurfing.net. Deren früherer Inhaber, Brian McCarthy, wurde im Februar 2011 in Haft genommen und angeklagt. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Dazu siehe auch: