Oppositionspolitiker lehnen "großen Spähangriff" ab [Update]

Während sich CDU-Vertreter hinter die von Kriminalämtern geforderten neuen Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung gestellt haben, protestieren Linke, Grüne und Liberale gegen weitere massive Eingriffe in die Grundrechte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 204 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.

Die jüngsten Forderungen aus dem Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern für weitere umfassende Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung haben die Debatte um die innere Sicherheit weiter verschärft. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und andere CDU-Politiker sprachen sich rasch prinzipiell für eine Umsetzung der polizeilichen Wunschliste aus. Auf ihr sind unter anderem in Ergänzung zur akustischen Wohnraumüberwachung ein so genannter großen Spähangriff mit Videokameras sowie ein Ausbau der Kontrolle von Internet-Cafés verzeichnet. Linke, Grüne und Liberale protestierten derweil gegen weitere massive Eingriffe in die Grundrechte und den Ausbau der Überwachungsstrukturen.

Laut Schäuble reichen angesichts der "möglichen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus die klassischen Mittel der Strafverfolgung nicht mehr in allen Situationen aus". Der CDU-Politiker betonte im Gegensatz zur Ansicht der FDP, dass "eines der fundamentalen Menschenrechte auch das Recht auf Sicherheit ist". Es müsse alles Mögliche getan werden, um Anschläge zu verhindern. "Viele Jahre" hätten sich die Bundesbürger noch auf entsprechende Bedrohungen einzustellen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädierte ebenfalls für eine Erweiterung der polizeilichen Ermittlungsinstrumente. Die Videoüberwachung von Wohnungen, in denen sich mutmaßliche Schwerstkriminelle aufhalten, sei dringend notwendig. Sie bedürfe aber einer eindeutigen rechtlichen Grundlage sowie einer richterlichen Genehmigung.

Links-Fraktionsvize Petra Pau rügte dagegen, dass das "BKA wieder eine Attacke gegen das Grundgesetz startet". Die Polizei sei unersättlich. Im Kern gehe es darum, "Grund- und Bürgerrechte einzuschränken oder zu umgehen". Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, lehnt Spähangriffe ab: "Es gilt einerseits, die Gefahren ernst zu nehmen, und andererseits, Augenmaß zu behalten und populistischer Panikmache entgegenzuwirken." Der grüne Geheimdienstexperte Hans-Christian Ströbele warnte in der Neuen Presse, "dass unter dem Trommelfeuer der immer neuen Gesetze von dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und von dem Post- und Fernmeldegeheimnis nicht viel übrig bleibt". Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht schon dem großen Lauschangriff deutliche Grenzen gesetzt habe. "Es muss einen Kernbereich der privaten Lebensführung geben, der für den Staat tabu ist", sagte Ströbele. Was für das Abhören gelte, müsse umso mehr für die Videoüberwachung gelten.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler monierte, Schäuble beschreite einen "gefährlichen Weg". Die Grundrechte wie etwa der Schutz der Menschenwürde würden eine Schranke bilden, die auch bei den Methoden der Gefahrenabwehr nicht überschritten werden dürfe. Der Bundesinnenminister nähere sich dagegen in bedenklicher Weise der Lehre vom "Feindstrafrecht". Gegen eine solche Demontage des Rechtsstaats werde die FDP Widerstand leisten.

Zur Begründung für ihren Vorstoß verweisen die Kriminalämter in einem Bericht an die Innenministerkonferenz auf Ermittlungsprobleme vor der Festnahme mehrerer islamistischer Terrorismusverdächtiger im September im Sauerland. Zwar sei ein vom mutmaßlichen Terroristen Fritz G. angemietetes Ferienhaus verwanzt gewesen, aber aufgrund "schwer verständlicher Kommunikation" sei das Geschehen in dem Domizil "zeitweise unklar" gewesen. Die Fahnder plädierten daher für eine Grundgesetzänderung, um eine "verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie" von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter ist.

Zudem sehen die Ermittler "einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops". Weil die Verdächtigen mehrfach per WLAN über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit vermutlichen Funktionären in Pakistan kommuniziert hätten, müssten zudem bundesweit so genannte WLAN-Catcher angeschafft werden. Die Geräte, die bislang angeblich beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ohne explizite Rechtsgrundlage eingesetzt werden, simulierten einen Hotspot und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.

In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Unterstützer des Terrornetzwerks al-Qaida bemängelte derweil Vorsitzende Richter Ottmar Breidling in seiner Urteilsbegründung, dass der große Lauschangriff durch die Karlsruher Vorgaben ein "stumpfes Schwert" geworden sei. Wolle man, "dass in Fällen schwerster Kriminalität den Strafverfolgungsbehörden ein brauchbares Ermittlungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, dann ist eine handhabbare und schlagkräftige Wohnraumüberwachung geradezu unverzichtbar". Breidling appellierte an Gesetzgeber und Verfassungsrichter "ihre Entschließungen neu zu überdenken und weiterzuentwickeln". Der Schutz der Privatsphäre sei "zu einem Schutzschild für Verbrecher geworden, das Deutschland zu einem Biotop für Terroristen und organisierte Kriminelle macht", findet gar der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb. Er plädiert dafür, Karlsruhe immer wieder neu mit dieser Thematik zu konfrontieren. "Vielleicht gibt es irgendwann einen Erkenntnisgewinn."

Der baden-württembergische Landesdatenschützer Peter Zimmermann warnte Ende vergangener Woche vor der "Tendenz des Staates, sich zunehmend in höchst private Lebensbereiche einzumischen". Furcht vor Terrorismus und "die Verheißung einer größtmöglichen Sicherheit" diene der Politik als Begründung für immer intensivere Zugriffe etwa auf Telefon- und Internetdaten im Rahmen der Vorratsspeicherung. Mit Sorge beobachte er, wie das höchste deutsche Gericht beim Datenschutz immer mehr zum "Reparaturbetrieb" für den Gesetzgeber werde. Dem Magazin Focus zufolge haben allein die deutschen Geheimdienste 2006 mehr als 460.000 Telefonate, Briefe oder Faxe erfasst. Das seien 25 Mal so viel wie im Jahr 2004, schreibt das Blatt und beruft sich dabei auf einen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste des Bundestags.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)