Grüne gegen Verbot von "Killerspielen"

Die von der Großen Koalition geplanten Verschärfungen des Jugendmedienschutzes sieht die grüne Bundestagsfraktion als völlig untaugliches Mittel, um Gewaltproblemen bei Jugendlichen zu begegnen.

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Die grüne Bundestagsfraktion lehnt die von der Großen Koalition geplanten Verschärfungen des Jugendmedienschutzes und das damit einhergehende Verbot so genannter "Killerspiele" ab. Das heftig umstrittene Vorhaben sei ein "völlig untaugliches Mittel, um dem Problem der Gewalt bei jungen Menschen zu begegnen", erklären Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, und ihr für Jugendpolitik zuständiger Kollege, Kai Gehring. Beide Abgeordnete weisen anhand von Ergebnissen der Medienwirkungsforschung darauf hin, dass "Gewalt spielen nicht gleich Gewalt handeln ist". Die Ursachen hierfür seien vielmehr vor allem im sozialen Umfeld und der Lebenssituation der jungen Menschen zu suchen und zu bekämpfen. Zudem wäre das im Koalitionsvertrag angedachte Verbot nicht durchsetzbar und daher "populistisch". Es sei zu einfach, sich illegale Games oder andere diskriminierte Inhalte zum Beispiel über das Internet oder im Ausland zu beschaffen. Zudem fürchten die Parlamentarier "Konflikte mit der Freiheit von Meinung und Kunst" bei einem generell Verbot.

Ganz unproblematisch sehen die Grünen in dem am gestrigen Dienstag beschlossenen Positionspapier zu Killerspielen (PDF-Datei) die Entwicklung im Games-Bereich nicht. Besonders problematisch sei das "isolierte Spielen", das laut einer Studie fast die Hälfte der Jugendlichen praktiziere. Soziale Kontakte könnten dadurch vernachlässigt werden. Es bestehe zudem die Gefahr, dass Computerspielen zur Ablenkung von Problemen des Alltags genutzt würden. Mit Unbehagen verweisen die Grünen ferner auf "das große Frustpotential" von Games. Dieses führen sie darauf zurück, dass der Stolz über erreichte Leistungen und die ausgeübte Kontrolle mit der Zeit verblasse. Besonders Jungen würden bei Rückschlägen im Spiel nicht selten in eine "Frustrations-Aggressions-Spirale" geraten. Dazu könne ein "Suchtcharakter" treten, der wiederum oft Bewegungsmangel nach sich zöge. Derlei negative Auswirkungen seien aber nicht spezifisch für gewalthaltige Bildschirmspiele.

Als Ausweg aus der Misere bringt die grüne Fraktion die Förderung von "Erziehungs- und Medienkompetenz" sowie "übergreifende jugendpolitische Maßnahmenpakete" in Spiel. Medienpolitische Instrumente könnten dagegen "bei individuellen Nutzungsgewohnheiten nur wenig bewirken". Ziel müsse eine "in funktionierende soziale Strukturen eingebettete, angemessene und reflektierte Nutzung von Computerspielen" sein. Dabei dürften auch die "positiven Lerneffekte", die Games im Allgemeinen auslösen könnten, nicht vernachlässigt werden. Spieler "erleben Erfolg, der das Selbstwertgefühl und das Empfinden von Selbstwirksamkeit ("ich kann etwas") steigert. Damit leisten geeignete Computerspiele einen positiven Beitrag zu einer gesunden Entwicklung", heißt es in dem Beschluss. Auch die "Problemlösekompetenz" könnte gesteigert werden.

Konkret wollen sich die Grünen für Förderung für gute Computerspiele durch ein "Qualitätssiegel" analog zur Filmförderung stark machen. Als weiteren "innovativen Schritt" schlagen sie vor, Prädikate nach Art des Siegels "Spiel des Jahres" für Games zu vergeben, die als effektive Kaufempfehlung für Eltern dienen könnten. Darüber hinaus will sich die Oppositionspartei für internationale Vergleichsstudien nach dem Muster von PISA ("Medien-PISA") ein. Diese müssten die Entwicklung von Bildungsstandards und Medienkompetenzstufen im Bereich Computerspiele und Internet einschließen.

Letztlich ist die Fraktion der Ansicht, "Killerspiele" bereits mit der jüngsten Novellierung des Jugendmedienschutzes und des Jugendschutzgesetzes "ausreichend berücksichtigt" zu haben. Sie verweist insbesondere auf die Einführung verbindlicher Altersfreigaben für Computerspiele und eine Prüfung auf mögliche Jugendgefährdung. So würden etwa kriegs- und gewaltverherrlichende sowie die Menschenwürde verletzende Darstellungen bereits als schwer jugendgefährdend eingestuft. Entsprechende Games dürfen nicht an Heranwachsende verkauft werden oder kommen gar auf den Index.

Bei der Prüfung setze man auf das bewährte Prinzip der "regulierten Selbstregulierung", bei der die Spielehersteller über die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im gemeinsamen Auftrag der Bundesländer alle auf Trägermedien erhältlichen Computerspiele begutachten und Vorschläge für Altersfreigaben machen. Bei Verdacht auf Jugendgefährdung schalte die USK die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein. Entsprechende Inhalte in Online-Medien hingegen werden von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten geprüft. Allein bei dieser Trennung der Zuständigkeiten sei eine Anpassung an die künftigen technischen Realitäten denkbar, da die Zukunft in einem Hochgeschwindigkeitsnetz den Online-Spielen gehören dürfte und Trägermedien kaum noch gebraucht würden.

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(Stefan Krempl) / (jk)