Zypries will einheitliche IT-Standards per Verfassung verordnen

Die Bundesjustizministerin hat auf dem zweiten nationalen IT-Gipfel eine Grundgesetzänderung gefordert, um verbindliche Standards für die Vernetzung dezentraler IT-Systeme bei Bund und Ländern festzuschreiben.

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf dem zweiten nationalen IT-Gipfel in Hannover am heutigen Montag eine Grundgesetzänderung gefordert, um verbindliche Standards für die Vernetzung dezentraler IT-Projekte und -Infrastrukturen bei Bund und Ländern festzuschreiben. "Die unterschiedlichen IT-Systeme von Bund und Ländern müssen kompatibel und interoperabel sein. Dies wollen wir durch eine neue Regelung im Grundgesetz verbindlich machen", betonte die SPD-Politikerin. Sie habe deshalb in der Kommission zur anstehenden Föderalismusreform eine entsprechende Verfassungsänderung vorgeschlagen.

Mit der Verordnung einheitlicher IT-Standards mit dem Umweg über das Grundgesetz will Zypries "die Entwicklung des IT-Standards Deutschland weiter vorantreiben". Wenn Bund und Länder etwa beim E-Government eine öffentliche Dienstleistung bereitstellen müssten, "kann es nicht sein, dass eine kleine Minderheit die gemeinsame Entscheidung verhindert". Deshalb brauche es eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit, die institutionalisiert werden müsse. Zur Frage der potenziellen Vorschrift offener Standards machte die Ministerin keine Angaben. Ihr Kollege aus dem Auswärtigen Amt, Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), hatte sich gerade gefreut, dass das von ihm geführte Haus auch mit dem neuen Konzept zur besseren IT-Koordinierung des Bundes an seinem bewährten Kurs zum verstärkten Einsatz von Open-Source-Software und offener Standards festhalten könne.

Zypries lobte zugleich Fortschritte bei der Nutzung moderner Informationstechnologien im Justizbereich unter dem Motto "E-Justice". Die Analyse von Handlungsfeldern wie der Vernetzung wirtschaftsrelevanter Register und Datenbanken durch EU-weite Portalverknüpfung, das juristische Arbeiten mit elektronischen Akten oder die rechtsverbindliche Online-Kommunikation mit Stellen der Gerichtsbarkeit zeige, "dass die Justiz als dritte Gewalt eigenständige und spezifische Anforderungen an die IT stellen muss". Deutlich geworden sei auch, dass sich für Deutschland entwickelte Justiz-IT-Lösungen für den grenzüberschreitenden Einsatz weiterentwickeln und nutzen lassen würden.

Auf nationaler Ebene haben sich laut Zypries das ihr unterstehende Ressort sowie die Justizverwaltungen der Länder "frühzeitig und erfolgreich bemüht, einheitliche Regeln und Verfahren für den elektronischen Rechtsverkehr zu entwickeln". Herausgekommen sei ein einheitlicher Datensatz für justizielle Verfahren. Er ermögliche es den Gerichten instanzübergreifend elektronisch zu kommunizieren, ohne dass die übermittelten Daten für die elektronische Weiterverarbeitung wieder aufbereitet werden müssten. Schnittstelle zu den Verfahrensbeteiligten sei das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Dieses würden mittlerweile nicht nur Bundesgerichte zur Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs verwenden, sondern auch Gerichte der Länder. Als weitere erfolgreiche IT-Projekte nannte die Ministerin unter anderem das elektronische Unternehmensregister, den E-Bundesanzeiger sowie das Portal Gesetze im Internet mit derzeit rund 5.000 kostenlos zugänglichen Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes. (Stefan Krempl) (pmz)