Berliner Piraten streiten über Initiative zur Urheberrechtsreform

Der Chef der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus legt in der Debatte um eine Änderung des Urheberrechts ein wenig ambitioniertes Diskussionspapier vor, von dem sich der Medienexperte der Fraktion umgehend distanziert.

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Bei den Berliner Piraten schlagen die Wellen mal wieder hoch. Fraktionschef Christopher Lauer hat am Dienstag einen ersten Entwurf für einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorgelegt. Das Papier (PDF-Datei) solle "die Urheberrechtsdebatte in Deutschland weiter versachlichen" und zeigen, welche Gestaltungsräume angesichts zahlreicher bestehender internationaler Copyright-Abkommen überhaupt vorhanden sind, erläuterte Lauer. Der Medienexperte der Fraktion, Simon Weiß, distanzierte sich umgehend von dem vergleichsweise wenig ambitionierten Vorstoß. Der Entwurf sei nicht mit ihm abgestimmt, twitterte Weiß. Das sei kein Scherz und keine Satire, betonte der medienpolitische Fraktionssprecher auf Nachfrage.

In der Initiative spiegeln sich nur wenige der zwölf Punkte wider, die die Piratenpartei Deutschland im Mai für die weitere Debatte ausgegeben hatten. So solle das "nichtkommerzielle Filesharing und die Weitergabe von Werken entkriminalisiert" werden. Geblieben ist davon ein Vorschlag, die Anwaltskosten für eine Abmahnung von Nutzern eines Peer-to-Peer-Netzwerks für den privaten Gebrauch auf 100 Euro zu begrenzen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger (FDP) hat bereits vor Monaten eine vergleichbare Initiative gestartet. "Einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen wir noch in diesem Jahr ins Kabinett einbringen", sagte die Ministerin am Dienstag gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Hatten sich die Piraten in ihren zwölf Punkten für die Verkürzung des Schutzzeitraums auf zehn Jahre nach dem Tod des Urhebers ausgesprochen, heißt es in dem Berliner Vorstoß dazu nur noch: Die Dauer bestehender Schutzfristen "ist kritisch zu überprüfen". Ferner sei der Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur einfacheren Inanspruchnahme sogenannter verwaister Werke "unterstützungswürdig", für die kein Autor mehr ausgemacht werden kann. Im Übrigen sollte nationalen Gesetzgebern mehr Spielraum zum Ausgestalten zum Einschränken von Verwerterrechten gegeben werden.

Andere Maßgaben der Bundespiraten hält die Berliner Initiative für einfacher durchsetzbar. So soll zumindest die Mediennutzung in öffentlichen Bildungseinrichtungen vereinfacht werden und die Regelung für den Zugang zu den Werken von Bibliotheken, Museen und Archiven an elektronischen Leseplätzen auf Schulen erweitert werden. Vervielfältigungen dort müssten "barrierefrei" möglich sein, heißt es weiter. Die zeitliche Begrenzung der sogenannten Intranetklausel, wonach Lehrer ihren Schülern kleine Ausschnitte eines Werks online für den Unterricht zur Verfügung stellen dürfen, will die Oppositionspartei streichen.

Eines der größten Projekte des Papiers bezieht sich darauf, Verbrauchern auch den Weiterverkauf digitaler, per Download erworbener Bücher, Musikstücke oder Filme zu erlauben. Ferner wollen die Piraten erreichen, dass sämtliche amtlichen Werke, Leitsätze oder Urteile keinen urheberrechtlichen Schutz mehr genießen. Weiter sei zu überlegen, alle im Auftrag des Staates mit Steuergeldern geschaffene Schöpfungen einzubeziehen. Dies beträfe etwa auch Ergebnisse öffentlicher Forschung. Für Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Online-Anbietern wie YouTube oder Spotify soll mehr Transparenz gelten. (vbr)