Apple vs. Samsung: Geschworene prüften Gültigkeit der Patente nicht

Der Vorsitzende der Geschworenen im Patentprozess zwischen Apple und Samsung hat in einem Interview erklärt, die Jury habe die strittigen Patente nicht näher untersucht. Das Gericht hatte allerdings auch danach gefragt, ob diese gültig seien.

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Von
  • Christian Kirsch
Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Trotz eindeutiger Vorgaben des Gerichts haben sich die Geschworenen im Prozess zwischen Apple und Samsung nicht damit befasst, ob die fraglichen Patente überhaupt gültig waren. Das hat der Vorsitzende der Jury, Velvin Hogan, in einem Interview auf der Website gizmodo erklärt.

Auf die Frage, ob die Geschworenen Gelegenheit hatten, während des Prozesses nach der Patentierbarkeit bestimmter Dinge zu fragen, antwortete er: "Nein, und es war auch nicht Aufgabe der Jury, danach zu fragen. [...] Die Patente waren erteilt, die Richterin wies uns an, das aktuelle Patentsystem nicht anzuzweifeln."

Tatsächlich bezieht sich die elfte der an die Geschworenen gerichteten Fragen (PDF) auf die Gültigkeit der Apple-Patente: "Hat Samsung durch klare und überzeugende Beweise gezeigt, dass Apples [...] Patente ungültig sind?" Umgekehrt sollten die Geschworenen in Frage 26 beantworten, ob Samsungs angeblich durch Apple verletzte Patente ungültig seien.

Auch auf mehreren Seiten der über 100-seitigen Anweisungen (PDF) für die Geschworenen erläutert Richterin Lucy Koh, dass sie die Gültigkeit der jeweiligen Patente prüfen müssen. Insbesondere sollten sie beurteilen, ob diese nur den Stand der Technik beschreiben und deshalb ungültig sind.

Ein ungültiges Patent kann nicht verletzt werden. Deshalb dürfte die jetzige Äußerung des Jury-Vorsitzenden Samsungs Position in diesem Verfahren oder für die angekündigte Berufung stärken. Das Unternehmen war von den Geschworenen für schuldig befunden worden, gegen mehrere Patente und Geschmacksmuster von Apple verstoßen zu haben. Die Geschworenen verurteilten Samsung zu einer Schadenersatzzahlung von einer Milliarde US-Dollar (rund 800 Millionen Euro). Beide Parteien versuchen, Teile der Jury-Entscheidung durch eine Entscheidung der Richterin aufheben zu lassen. (ck)