Neues österreichisches Sicherheitspolizeigesetz in der Kritik

In Österreich regt sich Kritik an der Behandlung des Gesetzes im Nationalrat, aber auch an dessen Inhalten, die nach mancher Überzeugung Grundrechte beschneiden.

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Die Änderungen des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sorgen für Aufregung und heftige Kritik von unterschiedlichen Seiten. Zu den Kritikern gehört Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), die dem Gesetz aber zugestimmt hat. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung sagte die Politikerin auf die Frage, ob sie darüber nicht glücklich sei, "dass das SPG mit Handy-Standorterfassung und dergleichen ohne Diskussionen durchgepeitscht wurde": "Darüber kann niemand glücklich sein. Das höre ich von allen Abgeordneten, auch von SPÖ- und ÖVP-Vertretern. Eine solche Vorgangsweise schadet dem Ansehen des österreichischen Parlaments." Sie habe vorgeschlagen, nur die für die in Österreich und der Schweiz 2008 stattfindende Herren-Fußballeuropameisterschaft als erforderlich erachteten Änderungen zu beschließen. "Den Rest hätte man im Innenausschuss beraten und dann erst im Januar beschließen können. Das ist aber leider abgelehnt worden." Der Ausschuss hat seit fast einem Jahr nicht mehr getagt.

Die Novelle ist in der Nacht von 6. auf 7. Dezember vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. Kurz vor der Abstimmung hatten die beiden Regierungsfraktionen noch Anträge eingebracht, die die Befugnisse der Polizei gegenüber der Regierungsvorlage erheblich ausweiten. Mobilfunker müssen auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preisgeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr.

Die Österreichische Liga für Menschenrechte sieht massive Rückschritte im Bereich Asyl- und Fremdenwesen und kritisiert den geplanten "Überwachungsstaat". Auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit werde zurzeit viel geopfert, sagte Liga-Vorstand Barbara Helige: "Weitreichende Überwachungsmöglichkeiten ohne rechtsstaatliche Kontrolle. Da fehlt dann nicht mehr viel auf die Schreckensvision in George Orwells '1984'." Mit der Vorratsdatenspeicherung habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Es würden nicht mehr Verdächtige überwacht, sondern jedermann. Die Daten wären nicht sicher und würden oft weitergegeben, denn Lücken im System gebe es immer wieder. Angesichts der Fälle in der letzten Zeit, in denen sogar hohe Polizeioffiziere wegen der Weitergabe von Daten angeklagt wurden, sagt Helige: "Die Sicherheitsbehörden sind nicht in einem so völlig unantastbaren Zustand, dass ich ihnen meine Daten gerne anvertrauen würde."

Scharfe Worte kommen auch von der österreichischen Richtervereinigung. Vizepräsident Manfred Herrnhofer sieht im neuen SPG einen Eingriff in die Grundrechte. Die Richter seien zwar an effizienter Strafverfolgung interessiert, doch müsse man in so sensiblen Bereichen besonders vorsichtig agieren: "Und niemals heiligt der Zweck die Mittel." Er befürchtet, dass die neuen Polizeibefugnisse, die nach dem Gesetz nur in Gefahrensituationen ausgeübt werden dürfen, dazu missbraucht werden, auch in anderen Fällen Verdächtige auszuforschen. Kritisiert wird auch die fehlende Beschwerdemöglichkeit Betroffener.

Das Innenministerium sieht das anders und verweist auf den im eigenen Haus eingerichteten Rechtsschutzbeauftragten, der sich anstelle des Betroffenen bei der Datenschutzkommmission beschweren könne. Diese kann auf Antrag erkennen, dass die Rechte einer Person verletzt wurden. Strafen oder Schadenersatz kann sie jedoch nicht zusprechen.

Auch der SPÖ-Klub im Nationalrat steht in diesem Fall nicht auf Seiten der Richter. Denn ein Richter müsse im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten vorab prüfen. "Und was ist, wenn man eine Stunde auf den Richter wartet und das Opfer stirbt in der Zeit?", hieß es aus dem roten Klub gegenüber der Wiener Zeitung. Herrnhofer lässt dieses Argument nicht gelten, denn schließlich gibt es einen rund um die Uhr erreichbaren Richter-Journaldienst.

Aus der angesprochenen Datenschutzkommission (DSK) kommt ebenfalls Kritik. "Dem Zweck nach ist diese Bestimmung an sich zu begrüßen." Das Problem sei, dass man die technischen Mittel, mit denen man das Handy lokalisiert werde, auch dazu gebrauchen könne, Handys abzuhören, meinte Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der DSK, zum Ö1 Mittagsjournal am Samstag.

Gerade in solch heiklen Fragen brauche es nach Ansicht der DSK eine effiziente Kontrolle durch richterliche Anordnung, was im SPG nicht vorgesehen ist. Das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation gehe jetzt immer mehr verloren. Die Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte seien ein so heikles Thema, dass es wert sein müsse, keine Schnellschüsse zu machen, sondern wohlüberlegt durchzudiskutieren. Das sei hier eindeutig verabsäumt worden, so Kotschy, die auch Leiterin der Abteilung für Datenschutz im Bundeskanzleramt ist.

Siehe dazu auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (anw)