Verlage und Apple wollen E-Book-Streit mit der EU beilegen

Der iTunes-Betreiber und vier Großverlage haben der EU-Kommission einen Vorschlag unterbreitet, um das Kartellverfahren gegen sie zu beenden. Ihnen werden wettbewerbswidrige Preisabsprachen im E-Book-Markt vorgeworfen.

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Um das gegen sie laufende EU-Kartellverfahren zu beenden, haben vier Großverlage und Apple der Europäischen Kommission einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Das teilte die Kommission am heutigen Mittwoch mit. Demnach haben Simon & Schuster (CBS, USA), Harper Collins (News Corp., USA), Hachette Livre (Lagardère, Frankreich), die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (deutscher Mutterkonzern von Macmillan) und Apple vorgeschlagen, existierende Verträge nach dem kritisierten Agenturmodell zu kündigen. Die Vorwürfe gegen sie wollen sie damit aber nicht anerkennen.

Die EU-Kommission wirft den Verlagen und Apple vor, beim E-Book-Verkauf von dem sogenannten Großhandelsmodell zum Agenturmodell gewechselt zu haben. Bei ersterem kann der Händler den Endverkaufspreis bestimmen, bei zweitem legt der Verlag den fest. Dadurch werden aber beispielsweise Rabattaktionen unmöglich. Nun bieten die Verlage und Apple an, die Verträge nach dem Agenturmodell zu kündigen und E-Book-Händlern zu erlauben, in den nächsten zwei Jahren den Verkaufspreis selbst festzulegen. Außerdem wollen sie für fünf Jahre keine Verträge mit der Klausel der sogenannten "Most Favoured Nation" abschließen. In Verträgen mit Apple hatte diese Regelung garantiert, dass E-Books nirgendwo günstiger als bei iBooks angeboten werden.

Nicht an dem Angebot beteiligt ist der britische Verlag Penguin (Pearson). Sein Geschäftsgebaren will die Kommission deswegen weiter prüfen. Begonnen hatte sie ihr Vorgehen mit einer Razzia bei E-Book-Herstellern im März 2011. Im Dezember 2011 hatte sie dann ein Kartellverfahren gegen die fünf Großverlage und Apple eingeleitet. Nach deren Einigungsvorschlag nimmt die Kommission nun innerhalb des kommenden Monats Vorschläge entgegen, wie sie damit umgehen soll. Erst danach wird entschieden, ob der Einigung zugestimmt wird. (mho)