NRW-Piraten machen Vorschlag zum Urheberrecht

Die nordrhein-westfälische Piratenpartei hat einen Entwurf für eine zeitgemäße Reform des Urheberrechts vorgestellt.

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Ein zeitgemäßes Urheberrecht war immer eine Hauptforderung der Piratenpartei. Was "zeitgemäß" dabei bedeuten soll, blieb aber bislang im Unklaren. Ein konkreter Entwurf der Partei für ein solches Urheberrecht fehlte - sicherlich ein Grund dafür, dass bei vielen Beobachtern der Eindruck entstand, die Piraten wollen das Urheberrecht komplett abschaffen.

Die nordrhein-westfälischen Piraten unter Federführung des Landesvorstandsmitglieds und Urheberrechtsexperten Daniel Neumann haben jetzt einen konkreten Vorschlag für eine umfassende Reform des Urheberrechts erarbeitet. Nach Ansicht der Autoren zeige der Vorschlag auf, "wie zeitgemäße Regelungen möglich sind, ohne mit dem in Deutschland historisch gewachsenen und – zumindest teilweise – auch bewährten Urheberrecht komplett zu brechen".

Der Gesetzesentwurf soll die Rechte der Urheber stärken, indem zum Beispiel das Nutzungsrecht an Werken maximal für 20 Jahre an Verwerter übertragen werden kann. Danach soll der Urheber die Möglichkeit erhalten, sich von seinem Verlag wieder zu trennen, die Vergütung neu zu verhandeln oder und sein Werk zum Beispiel unter freien Lizenzen zu publizieren. Diese Regelungen sollen auch verhindern, dass Werke verwaisen.

Alle öffentlichen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Bibliotheken und forschende Einrichtungen sollen von Urheberrechtsabgaben befreit, amtliche Werke urheberrechtsfrei veröffentlicht werden. Kontrovers diskutiert werden wird sicherlich der neu vorgeschlagene Paragraph 53 UrhG, der jedermann eine Privatkopie digitaler Inhalte einräumt, und zwar unabhängig davon, ob eine Quelle "rechtmäßig" ist.

Die Piratenpartei begründet diesen Paragrafen damit, dass es empirisch nicht zu beweisen sei, dass sich Tauschbörsen negativ auf den Verkauf von Werken auswirkten. Nutzer, welche bereit sein, für ein Werk zu zahlen, handelten auch danach, unabhängig von der Tauschbörsen-Nutzung. Mehr Rechtssicherheit für Verbaucher soll auch der Vorschlag schaffen, digitale Inhalte künftig weiterverkaufen zu können. Nichtgewerbliche Remixes und Mashups sollen gemäß dem Vorschlag legal werden.

Der komplette Entwurf, an dem offenbar auch der in Netzkreisen angesehen Pirat Udo Vetter mitgewirkt hat, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule Düsseldorf, steht auf dem Server der NRW-Piraten bereit (PDF-Datei). Ein Extrakt fasst die wichtigsten Punkte zusammen (PDF-Datei). (jo)