Apple vs. Samsung: Wie die Jury den Schadensersatz berechnete

Die Analyse eines von Samsung beauftragten Experten enthüllt, wie die Geschworenen den Apple zugesprochenen Schadensersatz berechneten. Das Verfahren könnte Samsung Munition gegen die Jury-Entscheidung liefern.

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Von
  • Christian Kirsch

Aus einem kürzlich beim kalifornischen Bundesbezirksgericht eingereichten Dokument (PDF) geht hervor, wie die Geschworenen im Prozess zwischen Apple und Samsung den Apple zugesprochenen Schadensersatz von gut einer Milliarde US-Dollar berechneten.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Der von Samsung als Sachverständige benannte Michael J. Wagner bezieht sich darin auf ein weiteres Gerichtsdokument (PX25A1), das jedoch nicht öffentlich zugänglich ist. Darin hatte Apple sowohl den ihm durch die beklagten Patent- und Geschmacksmusterverletzungen entgangenen als auch den Samsung dadurch zugeflossenen Gewinn beziffert.

Wagner zufolge benutzten die Geschworenen bei ihren Berechnungen ein einfaches System: Für die Verletzung von Geschmacksmustern (design patent) bekam Apple 40 Prozent des behaupteten Samsung-Gewinns. Mit rund 600 Millionen US-Dollar macht dieser Betrag den Löwenanteil des Schadensersatzes aus. Wurden gleichzeitig auch verkaufsfördernde Details wie Verpackungen kopiert (trade dress), kam der gesamte Apple vorgeblich entgangene Gewinn hinzu. Hier entschied die Jury auf 381 Millionen US-Dollar.

Für die Verletzung von Patenten (utility patent) durch fünf Geräte soll Samsung 50 Prozent der von Apple angesetzten Lizenzkosten zahlen, was 9,2 Millionen US-Dollar ergibt. Aus dem Rahmen fällt allerdings der für das Smartphone Galaxy Prevail festgesetzte Schadensersatz von 58 Millionen US-Dollar: Auch dieses verletzt dem Geschworenenspruch (PDF) zufolge nur Patente, keine Geschmacksmuster.

Laut US-Patentrecht darf aber nur bei Geschmacksmustern der Schadenersatz abhängig vom Profit des Verletzers berechnet werden (35 USC § 289). Wird wie durch das Galaxy Prevail ein technisches Patent verletzt, wird der Schadenersatz in Bezug zum entgangenen Gewinn des Patenteigentümers und unter Einbeziehung entgangener Lizenzgebühren berechnet.

Für dieses eine Gerät haben die Geschworenen jedoch das Sechsfache dessen als Schadensersatz angesetzt, was sie für die fünf Modelle zusammen festlegten, die ebenfalls nur Patente verletzten. Diese Unstimmigkeit könnte Samsungs Position stärken: Das Unternehmen versucht, den Beschluss der Geschworenen vom Gericht aufheben zu lassen.

Zweifel an der Jury-Entscheidung gibt es unter anderem deshalb, weil ihr Vorsitzender selbst ein Patent besitzt. Außerdem wurde bekannt, dass die Geschworenen sich nicht mit der Frage beschäftigt hatten, ob Apples Patente überhaupt gültig sind. Das hatte das Gericht jedoch ausdrücklich von ihnen verlangt, denn gegen ein nicht gültiges Patent kann nicht verstoßen werden. (ck)