Inkasso im Ausland

Geld bei säumigen Schuldner einzutreiben, ist schon in Deutschland ein ziemlicher Aufwand. Sitzt der Geschäftspartner im Ausland, kann es ausgesprochen nervenaufreibend und kostspielig werden.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Wer Geschäfte mit ausländischen Partnern macht, sollte auf der Hut sein. Denn ein Forderungseinzug im Ausland ist eine echte Herausforderung und lässt sich in den meisten Fällen auch nur mit professioneller Unterstützung vor Ort durchführen. Das ist in der Regel eine kostspielige und nervenaufreibende Angelegenheit. Um Peanuts geht es dabei selten: Laut Angaben der Creditreform beträgt der durchschnittliche Forderungswert deutscher Unternehmen an ausländische Geschäftspartner mindestens 7.000 Euro. Und die schreibt man natürlich nicht so einfach ab.

Bleiben die Zahlungen des ausländischen Geschäftspartners aus, gelten zunächst die gleichen Regeln, wie bei einem Schuldner im Inland. Das bedeutet: suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Betroffenen, legen Sie Ihren Fokus auf eine außergerichtliche Einigung. Sprechen Sie mit dem Schuldner über seine finanzielle Situation, versuchen Sie sich auf bestimmte Fristen oder auch Ratenzahlungspläne zu einigen. Über die persönliche Kommunikation lassen sich viele Probleme lösen. Haben diese Gespräche zu keinem Ergebnis geführt, sollten Sie den nächsten Schritt gehen und ein Mahnverfahren anstreben.

Um die Forderungen überhaupt eintreiben zu können, brauchen sie also zunächst einmal einen Nachweis darüber, dass der Geschäftspartner Ihnen tatsächlich Geld schuldet. Das bedeutet, dass Sie den Geschäftsvertrag unter Umständen in die jeweilige Landessprache übersetzen. Englisch wird allgemein aber als Geschäftssprache akzeptiert. Wer kein Risiko eingehen will, sollte die Verträge sofort in Deutsch und Englisch vorlegen und beide Versionen vom Geschäftspartner unterschreiben lassen. Es macht Sinn, auch die weitere Korrespondenz in Englisch zu führen, selbst wenn der Geschäftspartner der deutschen Sprache mächtig ist. So sparen Sie sich anschließend zumindest die Übersetzung der Papiere.

Am einfachsten ist es, wenn man eine Zwangsvollstreckung innerhalb der EU durchsetzen will. Hierfür müssen Sie den Titel zunächst im Inland erwirken und können ihn dann auch hier in einen Europäischen Vollstreckungstitel umwandeln lassen. Dabei werden lediglich noch mal die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen geprüft. Vor einigen Jahren war das noch deutlich schwieriger: der Titel musste von einem Richter im Vollstreckungsland abgesegnet werden. Das zog sich oftmals in die Länge, weil der Fall wieder ausführlich dargelegt werden musste.

In Ländern außerhalb der EU ist der Fall deutlich komplizierter, denn es gelten unterschiedliche Regeln und Anforderungen. Viele Unternehmen machen dann die Erfahrung, dass es besser ist, das Geld abzuschreiben, weil die Kosten des Verfahrens die eigentliche Forderung deutlich übersteigen.

Um dieses Risiko zu minimieren, ist es sinnvoll, den Geschäftspartner vor Abschluss des Vertrages genau zu durchleuchten. Besorgen Sie sich detaillierte Informationen über die Gesellschaftsverhältnisse und die Bonität des Geschäftspartners. Doch auch dafür brauchen Sie in der Regel professionelle Hilfe vor Ort. Dies gilt vor allem für den Fall, dass Sie selbst sich üblicherweise gar nicht im Land des Geschäftspartners aufhalten. Suchen Sie sich einen Partner, der nicht nur die Sprache, sondern auch die Geschäftskultur und das Geschäftssystem vor Ort versteht. Ideal sind in solchen Fällen Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen, die ein Tochterunternehmen im betreffenden Land oder zumindest ein Netzwerk an qualifizierten Partnern haben. Diese können Informationen über das Unternehmen und seine Bonität einholen und sich auch um das Forderungsmanagement vor Ort kümmern, falls dies nötig werden sollte. (gs)
(masi)