EU-Kommission will keine Studie zur Vorratsdatenspeicherung durchführen

Entgegen einer Aufforderung in der Richtlinie zur Aufzeichnung von Telefon- und Internetdaten hält die Kommission eine Folgenabschätzung derzeit nicht für sinnvoll und vertröstet auf eine Evaluierung in einigen Jahren.

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Die EU-Kommission hält die Durchführung einer Verträglichkeitsstudie über die Auswirkungen der im Dezember vom EU-Parlament beschlossenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht für erforderlich. Dies geht aus einer Antwort von Justizkommissar Franco Frattini auf eine Anfrage der konservativen Abgeordneten Charlotte Cederschiöld hervor. Eine kurzfristige Folgenabschätzung würde "keinen Mehrwert" bringen, argumentiert der Italiener. Einfluss auf den Inhalt des Rechtsinstruments könne eine solche Studie gegenwärtig generell nicht mehr nehmen, da zwischen dem Parlament und dem EU-Rat jüngst erst Einigkeit über die Direktive erzielt worden und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Die Bestätigung des Parlamentsbeschlusses durch die Mitgliedsstaaten steht aber noch aus.

Die Haltung Frattinis überrascht, da die Abgeordneten gleichzeitig mit der mehrheitlichen Zustimmung zu der Richtlinie eine Entschließung verabschiedet hatten. Darin wird die Kommission um eine Studie zur Folgenabschätzung ersucht, "in der alle Fragen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und dem Verbraucherschutz behandelt werden". Frattini begründet seine Weigerung auch damit, dass die Kommission bereits im Vorfeld der Vorlage ihres eigenen Richtlinienentwurfs zur Aufzeichnung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger eine Verträglichkeitsstudie durchgeführt und in dem Vorschlag dokumentiert habe. Die wenigen Punkte, welche die Kommission dabei in aller Knappheit abhandelte, kritisierten Wirtschaftsvertreter aber als unzureichend für eine echte Folgenabschätzung. Insbesondere Providervertreter zeigen sich nach wie vor besorgt, dass die EU-Gesetzgeber und die Ermittler noch gar nicht verstanden haben, um welche gigantische Datenspeicherung es bei der beschlossenen Maßnahme geht.

Frattini verweist derweil darauf, dass es den Mitgliedsstaaten unbenommen sei, selbst Verträglichkeitsstudien zur nationalen Umsetzung der Richtlinie in Auftrag zu geben. Dies könnte sinnvoll sein, da der Spielraum bei der Implementierung der weitgehenden Überwachungsauflagen recht groß sei. Man werde zudem dem Richtlinientext folgend eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Strafverfolgern, Verbänden, der betroffenen Industrie, Abgeordneten und Datenschützern einrichten. Generell stehe dann innerhalb von drei Jahren nach der 18-monatigen Umsetzungsperiode eine umfassende Evaluierung der Richtlinie auf dem Programm. Gleichzeitig gab Frattini noch einmal seinem Glauben Ausdruck, dass die heftig umstrittene Überwachungsinitiative im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe und eine "gute Balance" zwischen allen Interessen gefunden worden sei.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (anw)