Schwerer Datendiebstahl beim Nachrichtendienst der Schweiz aufgedeckt

Über mehrere Wochen hat ein Informatiker des Schweizer Nachrichtendienstes geheime Daten abgezogen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der mutmaßliche Dieb die Daten nicht weitergegeben hat.

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Im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in der Schweiz wurde dieses Jahr der Datendiebstahl eines Mitarbeiters aufgedeckt. Wie das eidgenössische Verteidigungsministerium (Verteidigungsdepartement) nun mitteilte, konnten die entwendeten Daten komplett sichergestellt und verhindert werden, dass sie weitergegeben werden. Gegen den verdächtigen Mitarbeiter, der mit "personalrechtlichen Konsequenzen" zu rechnen habe, sei bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige erhoben worden. Weiteres wollte das Ministerium wegen des Persönlichkeitsschutzes und des laufenden Verfahrens nicht mitteilen.

Bundesanwalt Michael Lauber sprach laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) von einem "schweren Fall". Der Dieb habe eine Datenmenge "im Tera-Bereich" entwendet, sagte demnach der zuständige Staatsanwalt Carlo Bulletti, und zwar geheime Daten sowie Zugangsdaten mit Passwörtern. Falls diese weitergegeben worden wären, hätte laut Lauber das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Schweiz nachhaltig beschädigt werden können. Ein Korrespondent des Schweizer Fernsehens vermutet, dass zumindest Teile der Daten von ausländischen Geheimdiensten stammen.

Der mutmaßliche Dieb habe seit Jahren als Informatiker beim NDB gearbeitet. Es sei seine Aufgabe gewesen, Daten zu manipulieren, daher habe er sich nicht eigens Zugang verschaffen müssen, wird Bulletti zitiert. Der Mann habe die Daten über mehrere Wochen etappenweise auf Festplatten mitgenommen. Er habe sie offensichtlich ins Ausland verkaufen wollen. Nach einem Hinweis von außen sei der NDB auf den Mann aufmerksam geworden; man habe die Bundesanwaltschaft im vergangenen Mai informiert.

Der Mann sei sofort verhaftet und die Datenträger seien bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Nach vier Monaten Ermittlungen und Analysen der Datenträger gehe die Bundesanwaltschaft davon aus, dass der Mann die Daten nicht weitergegeben hatte. Der Mann wurde nach sechs Wochen Untersuchungshaft wieder freigelassen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen "schweren wirtschaftlichen und politischen Nachrichtendiensts". Die Mindeststrafe dafür beträgt ein Jahr.

Mit ihrer laut NZZ ungewöhnlich offenen Informationspolitik in diesem Fall wolle die Bundesanwaltschaft Spekulationen gegen die Schweiz verhindern, und zwar von Medien und von fremden Nachrichtendiensten. (anw)