Privates Filesharing in Portugal für rechtmäßig erklärt

Die Staatsanwaltschaft in Lissabon hat einen Antrag der Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor zurückgewiesen, Ermittlungen gegen 2000 Tauschbörsennutzer aufzunehmen: Filesharing für den persönlichen Gebrauch sei legal.

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Die Staatsanwaltschaft in Lissabon, das Departamento de Investigação e Ação Penal (DIAP), sieht keine Handhabe, um strafrechtlich gegen Filesharing von Musikstücken und Filmen vorzugehen. Die Ermittler haben laut portugiesischen Medienberichten einen Antrag der nationalen Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor zurückgewiesen, Verfahren gegen 2000 Tauschbörsennutzer einzuleiten. Vielmehr erklärte das DIAP Filesharing für rein private Zwecke als rechtmäßig.

Selbst wenn die Tauschbörsennutzer in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) Dateien hoch- und runterlüden, sei dieses Verhalten als legal anzusehen, heißt es im Bescheid der Strafverfolgungsbehörde. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Kopiervorgang andauere, wenn ein Download beendet werde. Das Recht auf Informationsfreiheit, Bildung und Kultur im Internet dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, solange mögliche Copyright-Verstöße klar im nicht-gewerblichen Bereich blieben. Davon geht die portugiesische Staatsanwaltschaft bei einzelnen Songs und Filmen im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung aus, was auch ein zivilrechtliches Vorgehen von Rechteinhabern gegen Filesharing-Aktivitäten in Portugal erschweren dürfte.

Der Beschluss betont zudem, dass die von Acapor gelieferten 2000 IP-Adressen kein ausreichendes Mittel zur Identifizierung von Copyright-Sündern seien. Der dahinterstehende Anschlussinhaber "ist nicht notwendigerweise in dem Moment der Nutzer, in dem sich eine Urheberrechtsverletzung abspielt oder ein geschütztes Werk öffentlich verfügbar gemacht wird", heißt es in der Entscheidung. Ausfindig zu machen sei so höchstens die Person, auf die ein Internetzugang registriert ist. Selbst wenn Privatkopien aus P2P-Netzwerken als rechtswidrig anzusehen seien, meint die Staatsanwaltschaft weiter, müssten die betroffenen Künstler sich selbst gegen eine Vervielfältigung für den Eigenbedarf aussprechen.

Acapor-Chef Nuno Pereira zeigte sich schwer enttäuscht von der Entscheidung und monierte, dass sich die Ermittler nur das Leben erleichtern wollten. Sie hätten sich das Gesetz zurechtgebogen, um nicht 2000 Verfahren eröffnen und ebenso viele Hausdurchsuchungen durchführen zu müssen. Das ganze Verfahren müsse neu aufgerollt werden. Das portugiesische Urheberrecht verlangt derzeit nicht, dass Privatkopien von Originalen beziehungsweise einer legalen Quelle gemacht werden müssen. Dies ist aber möglicherweise nicht mit der europäischen Copyright-Richtlinie vereinbar: Auf Antrag eines niederländischen Gerichts muss der Europäische Gerichtshof derzeit prüfen, ob nach EU-Recht ein privater Download aus einer rechtswidrigen Vorlage per se illegal ist. (axk)