EU-Rat segnet neue Regeln zu verwaisten Werken und zur Normung ab

Der Ministerrat hat eine Richtlinie gebilligt, die eine nichtkommerzielle Nutzung geschützter Werke erlaubt, für die kein Urheber mehr aufzufinden ist. Auch die Reform der Normungsverordnung winkten die Mitgliedstaaten durch.

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Der EU-Rat hat am Donnerstag die Richtlinie zum Umgang mit sogenannten verwaisten Werken gebilligt. Demnach sollen Bücher, Filme, Fotos und andere geistige Schöpfungen, für die kein Urheber mehr aufgefunden werden kann, nicht-kommerziell genutzt werden dürfen. Damit sollen vor allem Projekte vorangebracht werden, die das kulturelle Erbe digitalisieren. Das EU-Parlament hatte den Entwurf Mitte September verabschiedet, nachdem es sich im Juni auf eine gemeinsame Linie mit Verhandlungsführern des Ministerrats verständigt hatten.

Ein Werk soll dann als verwaist gelten, wenn eine "sorgfältige" Suche nach potenziell rechtmäßigen Verwertern ergebnislos blieb. Das könne zum Beispiel bei Rundfunkproduktionen mit häufig vielfach Beteiligten schwierig werden, befürchten Kritiker. Öffentliche Institutionen sollen aber vor unverhältnismäßigen Nachzahlungen geschützt werden, falls doch noch Rechteinhaber Ansprüche anmelden: Vergütet werden muss auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens des Autors.

Die Mitgliedsstaaten haben nun maximal zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte jüngst einen Gesetzentwurf für Herbst an.

Parallel winkte der Ministerrat die vom Parlament ebenfalls Mitte September beschlossene Reform der europäischen Normungsverordnung und zugehöriger Richtlinien durch. Demnach können künftig auch Spezifikationen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, die nicht von offiziellen Normungsorganisationen stammen, als gleichwertige internationale Standards anerkannt werden. Dafür müssen die Spezifikationen "auf der Grundlage von Zusammenarbeit und Konsens" erarbeitet worden sein, sie dürfen keine bestimmte Interessengruppe bevorzugen. Die Kommission will darüber auf Basis von Konsultationen entscheiden. Damit ist der Weg offen dafür, Standards etwa der IETF (Internet Engineering Task Force) oder des W3C (World Wide Web Consortium) bei der Auftragsvergabe von Behörden zu berücksichtigen.

So soll die Arbeit der nationalen und europäischen Normungsorganisationen allgemein auf eine breitere Ebene gestellt und transparenter werden. Insbesondere sollen Behörden, kleine und mittlere Unternehmen, Verbraucherschützern und zivilgesellschaftliche Vereinigungen vertreten sein und beteiligt werden. Kurzfassungen von Normen müssen künftig im Web kostenlos bereitstehen. In Kraft tritt die überarbeite Verordnung Anfang 2013. (anw)