US-Richter hält erneut Teile des Patriot Act für verfassungswidrig

Auch nach der Überarbeitung durch den US-Kongress sieht der New Yorker Richter in Teilen des Anti-Terror-Gesetzpakets Konflikte mit der US-amerikanischen Verfassung.

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Ein US-amerikanischer Bundesrichter hat erneut Teile des Anti-Terror-Gesetzpakets Patriot Act ("Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism") als verfassungswidrig beurteilt. Nach bisherigen Gepflogenheiten darf die Bundesbehörde FBI mit Hilfe sogenannter National Security Letter (NSL) ohne richterliche Überwachung und ohne Mitteilung an die Betroffenen bei Internet-Providern, Telefongesellschaften oder öffentliche Bibliotheken Nutzungsdaten von US-amerikanischen Bürger einholen. Darüber müssen sie Stillschweigen bewahren. Der New Yorker Richter Victor Marrero befand, dies verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gewaltenteilung und gegen das Recht auf freie Rede. Das geht aus einer Mitteilung der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hervor, die gegen die Bestimmungen geklagt hatte.

Die ACLU war vor gut drei Jahren gegen die ursprüngliche Version des Patriot Act vor Gericht gegangen und bekam Ende September 2004 die Bestätigung, dass die Anti-Terrorgesetze teilweise verfassungswidrig sind. Dabei ging es – wie auch im jetzigen Fall – vor allem um die Verpflichtung der Datenlieferanten zur Geheimhaltung. Durch diese Verpflichtung werde ihnen nicht nur die Möglichkeit vorenthalten, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, sie verstoße auch gegen den ersten Verfassungszusatz, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert, befand Richter Marrero seinerzeit. Nachdem das US-Parlament 2005 den Patriot Act überarbeitet hat, wurde Marrero von einem Berufungsgericht angewiesen, sich erneut mit dem Gesetzpaket zu befassen. Angesichts möglicher massiver Eingriffe in die Privatsphäre der US-Bürger sei es notwendig, die Überwachungsmaßnahmen unter richterliche Kontrolle zu stellen, befand er nun. (anw)