Bundesrat billigt Fluggastdaten-Transfer und neues Bundespolizeigesetz

Die Länder haben das Gesetz zur Ratifizierung des umstrittenen transatlantischen Abkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA sowie die länger Speicherung von Videoaufnahmen etwa auf Bahnhöfen abgesegnet.

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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Ratifizierung des umstrittenen transatlantischen Abkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA abgesegnet. Zugleich billigten die Länder die Novelle des Bundespolizeigesetzes. Sie erlaubt den Gesetzeshütern, ihrerseits Fluggastdaten zu erheben und 24 Stunden lang zu speichern. Ferner dürfen die Bundespolizisten künftig Videoaufnahmen etwa von Überwachungskameras auf Bahnhöfen oder Flughäfen 30 statt bislang zwei Tage vorhalten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte zuvor bemängelt, dass diese deutliche Ausweitung der Speicherfristen von der großen Koalition im Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" beschlossen worden sei.

Ohne Kritik oder Stellungnahme zur Kenntnis nahm der Bundesrat zudem das umkämpfte Vorschlagspaket der EU-Kommission zur Verbesserung der Terrorabwehr an, mit dem unter anderem ein europäisches Fluggastdatensystem zur Risikobewertung von Reisenden aufgebaut werden soll. Gemäß dem Papier müssen die Passenger Name Records (PNR) in Mitgliedsstaaten künftig 13 Jahre lang aufbewahrt werden. Der EU-Entwurf sieht ferner vor, dass die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden.

Insgesamt stehen die Länder dem Aufbau neuer Überwachungsarchitekturen unter dem Aufhänger des "Kampfs gegen den Terrorismus" positiv gegenüber. Weder dies- noch jenseits des Atlantiks haben sie Bedenken gegen eine lange Lagerung und eine Nutzung der Fluggastdaten durch Sicherheitsbehörden. Zu den PNR zählen unter anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. In den USA dürfen diese Informationen künftig mit dem Segen des deutschen Gesetzgebers künftig 15 statt bislang dreieinhalb Jahre vorgehalten werden. Die zahlreichen gravierenden Bedenken von Datenschützern gegen das US-PNR-System und seinen geplanten EU-Klon wollte sich der Bundesrat nicht zu eigen machen. Den Hütern der Privatsphäre zufolge ist die "exzessive" Datensammelwut als unverhältnismäßig. (Stefan Krempl) / (vbr)