Länder wollen den Segway bald rollen lassen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, kurzfristig bundesweit die Voraussetzungen für eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Segway Personal Transporter zu erlassen.

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Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag mit einer Entschließung aufgefordert, kurzfristig bundesweit die Voraussetzungen für eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Segway Personal Transporter zu erlassen. Damit könnten sich die Hoffnungen des offiziellen Vertriebspartners für den Hightech-Roller erfüllen, der auf eine Fahrerlaubnis auf öffentlichem Gelände in ganz Deutschland bis zum Frühjahr 2008 baut. Bisher fehlt es an einer bundeseinheitlichen Regelung für den Betrieb des einachsigen Fahrgeräts mit Elektroantrieb, der durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird. Zugelassen werden soll die Fortbewegung mit dem Roller mit einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde.

Aufgrund "zahlreicher Anfragen zur Nutzung des Segway" haben einige Länder laut dem Bundesrat im Vorgriff auf eine erwartete bundesgesetzliche Regelung und im grundsätzlichen Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt oder Ausnahmeregelungen erlassen. So dürfen etwa die Hamburger oder die Saarländer bereits mit dem Roller abgasfrei und mit einem ausgewiesenen Stromverbrauch von etwa 2,5 Kilowatt pro Stunde auf 100 Kilometer durch die Gegend schippern, wenn sie das nötige Kleingeld für das aktuelle Straßenmodell in Höhe von rund 7.000 Euro berappen. Dieser Zustand sollte nach Ansicht des Bundesrates nur vorübergehend bestehen. Die Länder seien selbst nicht befugt, dauerhaft ein eigenes Straßenverkehrsrecht zu schaffen.

Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die Ergebnisse eines wissenschaftlich begleiteten, erfolgreichen Pilotversuchs im Saarland, der die Verträglichkeit des Segway im Straßenverkehr gezeigt habe. Auch sei eine bundesweite Regelung aus Gründen der Rechts- und Verkehrssicherheit sowie zur Vermeidung eines weiteren bürokratischen Aufwands erforderlich. Eingebracht hatten den Antrag die Länder Hamburg und Saarland, die damit größtenteils Unterstützung beim federführenden Verkehrsausschuss sowie dem mitberatenden Innenausschuss erfuhren. Die niederländischen Behörden verbannten das ungewöhnliche Fortbewegungsmittel dagegen Anfang des Jahres von den Straßen Hollands. Ihnen war vor allem suspekt, dass das Zweirad keine eigene Bremse hat und beim Zurücklehnen des Fahrers an Geschwindigkeit verliert. (Stefan Krempl) / (pmz)