Bundesrat will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber abmildern

Die Länderkammer verlangt von der Bundesregierung, die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter zu überprüfen.

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Der Bundesrat drängt auf mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Die Länderkammer hat dazu am Freitag auf Initiative von Berlin und Hamburg eine Entschließung (PDF-Datei) verabschiedet, wonach die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen soll. Derzeit stelle der Betrieb von Zugangspunkten für drahtlose Funknetze "ein beträchtliches Risiko" dar. Es sei unklar, wie sie ihre Funknetze schützen sollen. Aus der bisherigen Rechtsprechung lasse sich nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel Wirte, die ihren Gästen ein WLAN anbieten, befürchten müssen, dass die rechtlich geradestehen müssten.

Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz würden zunehmend Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abgemahnt, geht aus der Entschließung weiter hervor. Dabei würden die Streitwerte unangemessen hoch angesetzt, das könne für Bürger oder Cafés als existenzgefährdend sein. Dies verhindere derzeit, dass Hotspots in stärkerem Maße frei bereit gestellt werden. Es müssten klare gesetzliche Vorgaben geschaffen werden für die technischen Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung, die den Betreibern zumutbar seien und ein Haftungs- oder Abmahnrisiko ausschlössen. Überlegt werden könne, ob die Privilegien für Zugangsprovider aus dem Telemediengesetz auf WLAN-Betreiber ausgedehnt werden sollten.

Einen Gesetzesentwurf haben die Länder noch nicht verabschiedet. Die Bundesregierung kann selbst entscheiden, ob sie der Prüfbitte nachkommt und eventuell eine entsprechende Gesetzesinitiative einleitet. Diese müsste dann auch noch vom Bundestag behandelt werden. Eine rasche Rechtsänderung ist so vorerst nicht zu erwarten. Eiliger hat es der Senat in der Hauptstadt: Er will schon im kommenden Jahr ein Netz mit kostenlosen drahtlosen Zugangspunkten an zentralen Stellen gemeinsam mit privaten Betreibern aufziehen. (anw)