Neue Auflage für KombiPaket der Telekom Austria

Das Angebot ist seit Mitte November auf dem Markt und umfasst Telefonanschluss, ADSL-Flatrate und bis zu drei Mobilfunkanschlüssen für monatlich 19,90 Euro. Alternative Anbieter werfen der TA vor, dafür ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.

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Nach über einem Monat hat sich die österreichische Regulierungsbehörde Telekom Control Kommission (TKK) erneut mit dem KombiPaket des Ex-Monopolisten Telekom Austria (TA) beschäftigt. Das Angebot ist seit Mitte November auf dem Markt und umfasst Telefonanschluss, ADSL-Flatrate und bis zu drei Mobilfunkanschlüssen für monatlich 19,90 Euro. Alternative Anbieter werfen der TA vor, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und den Endkundenpreis unter dem Großhandelspreis angesetzt zu haben. Die TKK trägt der TA auf, das Mobilfunkprodukt so zu gestalten, dass es auch für Kunden von Mitbewerbern verfügbar ist.

Die Behörde ist zur Auffassung gelangt, dass das Paket im Bereich des Mobilfunkproduktes (aon.mobil) nicht den regulatorischen Vorgaben entspreche. Es verfüge "in seiner derzeitigen Produktgestaltung über bessere Funktionen, als es durch Endkunden von Wettbewerbern der TA nachgebildet werden kann", heißt es in einer Aussendung. "Die TA wurde daher von der TKK aufgefordert, bis 1. Januar 2008 die Gleichwertigkeit der Mobilprodukte sicherzustellen. Das heißt, dass alternative Anbieter ab 1. Januar 2008 ihren Kunden Mobilprodukte des Leistungsumfangs, wie er im TA-KombiPaket enthalten ist, zumindest indirekt anbieten können."

Bereits im November hatte die Behörde der TA diverse Auflagen gemacht. Unter anderem sollte die TA-Tochter Mobilkom Austria ein dem aon.mobil-Angebot vergleichbares Produkt auf den Markt bringen, das auch ohne Festnetzanschluss der TA verfügbar sein sollte. Die Mobilkom bietet zwar einen grundgebührenfreien Tarif mit einem Minutenentgelt von 5 Cent in alle nationalen Netze an, doch wurde dieses Angebot bei der Discounttochter Bob platziert. Bei Bob sind im Gegensatz zu aon.mobil keine Datendienste verfügbar, die Mobilbox ist nicht entsprechend konfigurierbar und die Kundendiensthotline nur zum Mehrwerttarif erreichbar. Die Ungleichbehandlungen soll die TA nun beseitigen.

"Der von dritter Seite bislang geäußerte Verdacht, das KombiPaket der TA verstoße massiv gegen Regulierungsvorgaben auf dem preislichen Sektor, konnte durch die TKK hingegen nicht bestätigt werden", heißt es weiter, "Die Kontrollrechnungen, die im Zuge des Aufsichtsverfahrens durchgeführt wurden, haben ergeben, dass – wie auch in letzter Zeit anhand zahlreicher attraktiver Bündelprodukte alternativer Anbieter gezeigt – die Nachbildbarkeit in der Praxis für den Mitbewerb sehr wohl gegeben ist."

Siehe dazu auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (jk)