EuGH: Österreichs Datenschutzbehörde nicht unabhängig genug

Nach einer wenig überraschenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss Österreich das nationale Recht ändern und wohl eine neue Datenschutzbehörde einrichten.

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Die österreichische Datenschutzkommission (DSK) ist nicht wirklich unabhängig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) – wenig überraschend – festgestellt. Er hat die Republik Österreich wegen Verletzung der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) verurteilt. Das Land muss nun nach sieben Jahren Verfahrensdauer sein nationales Recht ändern und die Datenschutzkommission neu aufstellen. Die neue Konstruktion der DSK dürfte aber nicht von langer Dauer sein: Ende 2013 wird die Datenschutzkommission aufgelöst.

Die Argumente der österreichischen Regierung und der sie unterstützenden deutschen Bundesregierung sind beim EuGH allesamt durchgefallen. Drei Umstände beeinträchtigen potenziell die Unabhängigkeit der DSK und verstoßen damit gegen EU-Recht: Das geschäftsführende Mitglied (Vorsitzender) der DSK ist Bundesbeamter und unterliegt der Dienstaufsicht; die Mitarbeiter der DSK sind Beamte des Bundeskanzleramtes; und Letzterer hat das Recht, sich über alle Vorgänge unterrichten zu lassen.

Nach österreichischem Beamtendienstrecht ist der Vorgesetzte "nicht nur befugt, darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und (effizient) erfüllen, sondern er hat auch (…) aufgetretene Fehler und Missstände abzustellen, (… und) das dienstliche Fortkommen seiner Mitarbeiter nach Maßgabe ihrer Leistungen zu fördern (...)", führt der EuGH aus. Dadurch könne die Unabhängigkeit des DSK-Vorsitzenden beeinträchtigt und "vorauseilender Gehorsam" in der Hoffnung auf positive Bewertungen ausgelöst werden.

Die Kritik geht aber noch weiter: Da die DSK-Mitglieder diese Funktion nur nebenberuflich ausüben, müssen sie "angesichts der Arbeitsbelastung" auf Mitarbeiter zurückgreifen. Diese (wenigen) Beamten sind Mitarbeiter des Bundeskanzleramts und daher ebenfalls nicht unbedingt unabhängig.

Die Republik muss nun die DSK aus dem Bundeskanzleramt ausgliedern und sie ausreichend finanziell ausstatten. Nach geltender Rechtslage wird die DSK am 31. Dezember 2013 aber sowieso aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt werden in Österreich viele Verwaltungsbehörden durch Verwaltungsgerichte ersetzt, die es in dem Land bisher kaum gibt. Das neue EU-Datenschutzrecht dürfte aber eine eigene Datenschutzbehörde erforderlich machen. Somit wird Österreich eine neue Einrichtung ins Leben rufen müssen.

2003 hatte die Arge Daten Beschwerde erhoben, 2005 rügte die EU-Kommission die Republik Österreich. Es folgte ein jahrelanger Schriftwechsel. Nachdem der EuGH die Bundesrepublik Deutschland 2010 wegen des gleichen Vergehens verurteilt hatte, klagte die EU-Kommission auch gegen Österreich. (mho)