Apple vs. Samsung: US-Professor kritisiert Entscheidung

Der US-amerikanische Rechtsprofessor Richard T. Redano äußert Zweifel an einem zentralen Aspekt des Geschworenenspruchs im Patentverfahren zwischen Apple und Samsung: Bezüglich der Geschmacksmuster sei die Jury falsch instruiert worden.

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Von
  • Christian Kirsch

Im Ende August 2012 vorerst beendeten Prozess zwischen Apple und Samsung sprach die Jury Apple alleine 600 Millionen US-Dollar Schadenersatz wegen der Verletzung seiner Geschmacksmuster für das iPhone zu. Diese Entscheidung könnte einem Aufsatz des US-Professors Richard T. Redano zu Folge auf eine unzureichende Unterrichtung der Jury zurückzuführen sein.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

In den USA gilt ein Geschmacksmuster (design patent) nur für den Teil des Designs, der nicht für das Funktionieren des Geräts essenziell ist. Diesen Aspekt hatte Richterin Lucy Koh noch im Dezember 2011 betont, als sie Apples Antrag auf Erlass eines einstweiligen Verkaufsverbot gegen Samsungs Smartphones Galaxy S 4G, Infuse 4G und das Tablet Galaxy 10.1 ablehnte. So müsse ein Smartphone "klein genug zum Benutzen sein" und einen hinreichend großen Bildschirm besitzen. Auch die Position des Lautsprechers am oberen Gehäuserand sei von der Funktion diktiert.

In der Unterrichtung der Geschworenen vor ihrer Urteilsfindung fehlte jedoch, schreibt Redano, jeder Hinweis auf diese mögliche Einschränkung eines Geschmacksmusters durch Erfordernisse der Funktionsfähigkeit. Dadurch habe die Jury möglicherweise die Ähnlichkeit zwischen Apples geschützten Geschmacksmustern und Samsungs Geräten überbewertet, da sie die funktionale Notwendigkeit einzelner Teile nicht berücksichtigte. Bei der Ablehnung des vorläufigen Verkaufsverbots hatte Koh selbst darauf hingewiesen, es dürften nur jene Teile der Geschmacksmuster betrachtet werden, die nicht von der Funktionsweise erzwungen würden.

Apple wies im Prozess darauf hin, dass Smartphones sich trotz identischer funktionaler Anforderungen visuell deutlich vom iPhone unterscheiden könnten, etwa durch anders oder gar nicht abgerundete Ecken, anders geformte Lautsprecher oder mehr Knöpfe auf dem Gerät. Die Geschworenen hatten Apple einen Schadenersatz von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar zugesprochen. Für das Galaxy S 4G und das Infuse 4G entschieden sie auf zusammen 89 Millionen US-Dollar. (ck)