Online-Durchsuchungen: Empörung über Schily und Schäuble

Die eigenmächtige Anordnung von Online-Durchsuchungen durch Ex-Bundesinnenminister Otto Schily hat nicht nur bei den Grünen Entrüstung ausgelöst. Schilys Nachfolger hält an dem Instrument fest und setzt die Online-Durchsuchungen für den BND nicht aus.

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Die in der vergangene Woche bekannt gewordene eigenmächtige Anordnung verdeckter Online-Durchsuchungen durch Ex-Bundesinnenminister Otto Schily hat bei den Grünen Entrüstung ausgelöst. "Ich empfinde es noch nachträglich als ungeheuren Vertrauensbruch durch den SPD-Innenminister Otto Schily", erklärte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion gegenüber dem Focus. "Wir hätten dem niemals zugestimmt." Das Bundeskanzleramt hatte am Mittwoch im Innenausschuss des Parlaments eingeräumt, dass auf Basis einer Dienstvorschrift Schilys bereits Online-Überwachungen privater PCs und virtueller Speicherplattformen durchgeführt würden. Die Grünen wussten davon offensichtlich nichts.

Maßgeblich mit verantwortlich für die Dienstanweisung im Schily-Ministerium war laut dem Nachrichtenmagazin Lutz Diwell, der heute als Staatssekretär im Bundesjustizministerium arbeitet. Trotzdem sagt Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD), dass sie keine Informationen über die Online-Durchsuchungen durch die Nachrichtendienste erhalten habe. Nur das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags sei informiert worden, nicht ihr Haus. Nun soll eine Arbeitsgruppe die "rechtliche Bewertung" der umstrittenen Überwachungsmaßnahme klären. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, macht sich daher für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste stark. Das PKG sei eine "Fehlkonstruktion". Es erfahre nur, "was die Bundesregierung ihm mitteilt, mehr nicht". Das Wissen der PKG-Mitglieder sei "so geheim, dass sie es schweigend mit ins Grab nehmen".

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stoppte die Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz, die nach Angaben seines Ressorts weniger als ein Dutzend mal durchgeführt worden sind, aufgrund des allgemeinen öffentlichen Drucks vorläufig. Wie die Tageszeitung Die Welt am Freitag meldete, soll die Aussetzung der Lizenz zum Netzschnüffeln aber anscheinend nicht für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Das Kanzleramt habe hier zumindest im Innenausschuss die Meinung vertreten, dass der BND nur jenseits der deutschen Grenzen tätig werde und daher keiner neuen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz dieses Mittels bedürfe.

Generell hält auch Schäuble an der Notwendigkeit des Instrumentariums fest. Der CDU-Politiker will weiter nach einer rechtlichen Grundlage dafür suchen und gegebenenfalls die Verfassung ändern lassen. Diese Haltung kritisierte am Wochenende der Landes- und Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP, Jörg-Uwe Hahn: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs nicht von den Eingriffsbefugnissen der Strafprozessordnung gedeckt und deshalb nach geltendem Recht unzulässig sind." Ganz wollte er sich der Maßnahme aber nicht verschließen. Falls Sicherheitsbehörden heimlich Festplatten überprüfen können sollten, müssten diese dem Liberalen zufolge zumindest an strikte Bedingungen gekoppelt werden.

Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, hat verdeckte Online-Durchsuchungen derweil komplett abgelehnt. Für ihn handelt es sich dabei um eine "kaum kontrollierbare Maßnahme mit höchster Eingriffsintensität". Sie sei genauso verfassungswidrig wie die verdachtsunabhängige längerfristige Zwangsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aller Nutzer. "Hier werden schwere Schläge gegen die informationelle Selbstbestimmung mit systemsprengender Wirkung geplant", monierte Gössner anlässlich des Erscheinens seines Buches "Menschenrechte in Zeiten des Terrors – Kolateralschäden an der 'Heimatfront'". Die große Koalition betreibe "eine Politik des Generalverdachts gegen die eigene Bevölkerung, nachdem wir mit dieser Art von Terrorismusbekämpfung und im Namen der Sicherheit schon seit Jahren einen Ausverkauf an Freiheitsrechten erleben". Die Liga fordert die "sofortige Beendigung des Grundrechte-Ausverkaufs und eine Generalrevision der Antiterrorgesetze".

Neue Kritik an heimlichen Online-Durchsuchungen kommt auch aus der IT-Sicherheitsbranche. So malen Anti-Virenexperten eine unkontrollierte Ausbreitung von staatlich programmierten Trojanern an die Wand. "Von den Summen, die den staatlichen Entwicklern zur Verfügung stehen, konnten die Programmierer von Schadsoftware bisher nur träumen", sagte der Magnus Kalkuhl, Viren-Analytiker beim russischen Sicherheitsunternehmen Kaspersky Lab, der Thüringer Allgemeine. Träfen die so genannten Bundestrojaner in einem bereits infizierten Computer auf andere Schadsoftware, könnte ihr Code entschlüsselt werden. Die Folge wäre eine Professionalisierung der Szene.

Kalkuhl warnte auch vor einer Verpflichtung der Hersteller von Sicherheitssoftware zu Ausnahmen für staatliche Spionageprogramme: "Eine Gesetzesänderung, die solche Hintertüren zur Pflicht macht, wäre ein Spiel mit dem Feuer, denn dann würden auch Behörden aus anderen Ländern solche Ausnahmeregeln für sich beanspruchen." Der Hamburger Informatiker Klaus Brunnstein befürchtet zudem einen allgemeinen Vertrauensverlust in staatliche Online-Angebote. Auf einer Tagung der Gesellschaft für Informatik (GI) betonte er am Wochenende in Berlin, dass die derzeit diskutierte heimliche Netzüberwachung für staatliche Online-Wahlen zum Problem würde: "Bundestrojaner und Internet-Voting — das wäre ein gefährliches Zusammenspiel für die Demokratie."

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)