UN-Gremium fordert global einheitliche Vorratsdatenspeicherung

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung hat sich für internationale Standards zur Protokollierung von Nutzerspuren und eine WLAN-Registrierungspflicht ausgesprochen.

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Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) hat sich für internationale Standards zur Vorratsdatenspeicherung und eine WLAN-Registrierungspflicht ausgesprochen. Einheitliche Pflichten für alle Internetprovider wären ein beträchtlicher Vorteil für Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des UN-Gremiums zum "Einsatz des Internets für terroristische Ziele". In dem Pflichtenkatalog solle auch festgeschrieben werden, welche Daten wie lange gespeichert werden sollen.

In einigen Ländern müssten Zugangsanbieter bereits einige Kommunikationsdaten für einen speziellen Zeitraum vorhalten, heißt es in dem Bericht. Es gebe aber noch keine internationale, detaillierte Vereinbarung. Dies könne gerade bei grenzüberschreitenden Anti-Terror-Ermittlungen problematisch sein. Die Behörden sollten zusammen mit Providern schnellstmöglich eruieren, ob, wo und welche relevanten Daten vorhanden sind und wie diese in kurzer Zeit als eventuelles Beweismaterial aufbewahrt werden könnten.

Es gebe kein universelles Instrument, das Staaten zur internationalen Kooperation im Kampf gegen Cybercrime oder Terrorismus verpflichte, wird in dem Bericht bedauert. Einige Staaten wie Ägypten hätten den Betreibern von Internet-Cafés vorgeschrieben, sich von ihren Nutzern zunächst einen Ausweis zeigen zu lassen und persönliche Daten aufzunehmen. Ob derlei erfolgreich sei, müsse angezweifelt werden, solange an anderen öffentlichen Orten wie Bibliotheken oder Flughäfen übers Festnetz oder WLAN weitere unregulierte Zugangspunkte existierten.

Angesichts von Grundrechten wie etwa auf freie Meinungsäußerung sei es problematisch, inwieweit Regierungen verhindern könnten, dass terroristische Inhalte übers Netz verbreitet werden können. Einige Staaten hätten hier strikte Kontrollen einschließlich automatisierter Filtersysteme eingeführt, andere setzten stärker auf die Selbstregulierung der Internetwirtschaft. Die meisten Zugangsanbieter, Hostprovider, Filesharing-Seiten oder sozialen Netzwerke hätten Geschäftsbedingungen, die Inhalte untersagten, die zum Beispiel zu Hass oder Terror aufrufen.

Der Bericht verweist auch darauf, dass allein Google im vergangenen Jahr im Fall von Copyright-Verletzungen Inhalte trotz einer Flut von über fünf Millionen Anforderungen oft binnen sechs Stunden entfernt habe. Wenn Content, der unter dem Verdacht auf Terrorismusbezug stehe, von Suchmaschinen und anderen Online-Plattformen ähnlich schnell gekennzeichnet und gelöscht werden könnte, wäre das ein guter Schritt im Kampf gegen ein Internet, über das Attentäter angeworben, radikalisiert, trainiert oder glorifiziert würden. (anw)