Bundestag: Elektroautos künftig zehn Jahre lang steuerfrei

Der Bundestag hat sich auf Änderungen bei der Besteuerung von Elektroautos geeinigt. Die sind nun zehn Jahre steuerfrei. Auch Nutzer von Dienstwagen sollen mit einem steuerlichen Anreiz überzeugt werden

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Von
  • Martin Franz

Der Bundestag hat die Steuervergünstigungen für Elektro-Autos ausgeweitet: E-Fahrzeuge werden künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Parlament am Donnerstagabend. Damit werden auch Teile des vor mehr als einem Jahr vorgelegten „Regierungsprogramms Elektromobilität“ umgesetzt. Ziel ist es, den „Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken“.

Nutzer von Dienstwagen sollen mit einem steuerlichen Anreiz von den Vorzügen eines E-Autos überzeugt werden.

Die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 – dem Datum des Kabinettsbeschlusses – bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Nach 2015 soll die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden – bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020. Die Förderung wird nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere E-Fahrzeuge erweitert. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität, hieß es zur Begründung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen in die Regelung einbezogen.

In der Praxis bleibt der finanzielle Vorteil sehr überschaubar. Elektroautos werden bisher nach ihrem Leergewicht besteuert. 1000 Kilogramm kosten derzeit 28 Euro pro Jahr. Mit der Neuregelung spart der Käufer in diesem Fall also insgesamt 140 Euro – angesichts der aktuell hohen Aufpreise für Elektroautos dürfte dieses Entgegenkommen des Staates wohl kaum einen Interessenten überzeugen. Etwas effektiver dürfte die Entlastung für Nutzer von Firmenwagen werden, die mit einem neuen steuerlichen Anreiz überzeugt werden sollen. In der aktuellen Regelung müssen Dienstwagennutzer ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuern. Nutzen sie künftig einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektroauto, können sie vom zu versteuernden Listenpreis pro kWh der Batterie 500 Euro abziehen. Zur Veranschaulichung ein Rechenbeispiel: Listenpreis 40.000 Euro, die Batterie fasst 20 kWh. Der zu versteuernde Listenpreis sinkt um 10.000 Euro, statt 400 sind monatlich nun 300 Euro anzusetzen.

Gegen eine einseitige Förderung von Elektroautos sprach sich Gerd Lottsiepen, der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) aus. „Fahrzeuge sollten nicht danach besteuert oder gefördert werden, welchen Antrieb sie haben oder welchen Energieträger sie nutzen, sondern nach der durch ihre Nutzung verursachten Wirkung auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Förderung sollte technologieneutral sein“, sagte der dem Nachrichtenmagazin Spiegel.

(mit Material der dpa) (mfz)