CSU kritisiert "Depublizieren" öffentlich-rechtlicher Inhalte

CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär fordert, den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern, damit Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender langfristig im Netz auffindbar sind.

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"Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten länger im Netz stehen." Diese Botschaft der am Montag veröffentlichten Bundestagsstudie "Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft" stößt bei CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär auf Gegenliebe.

"Die Tatsache, dass öffentlich-rechtliche Inhalte nach sieben Tagen wieder aus dem Netz genommen werden müssen, widerspricht allem, was wir über die Informations- und Kommunikationskultur im digitalen Zeitalter wissen", sagte Bär laut einer Mitteilung der CSU. Es sei nicht nachzuvollziehen, "dass gebührenfinanzierte Inhalte, die durch ihre Eigenschaft als öffentlich-rechtlich auch für wertvollen Qualitätsjournalismus stehen, von denjenigen, die sie mitfinanzieren, nach kurzer Zeit nicht mehr auffindbar sein sollen".

Laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Internet-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Drängen privater Medienanbieter sehr viel stärker als früher einschränkt, darf etwa der NDR die meisten Meldungen von tagesschau.de nur noch maximal 1 Jahr im Netz vorhalten. Andere Inhalte können nur noch sieben Tage lang abgerufen werden.

Bär, die auch Vorsitzende des CSU-Netzrats ist, sieht das "Depublizieren" auch deshalb als unangemessen an, weil sich das Zuschauerverhalten immer mehr vom linearen Fernsehen entferne. Sendungen und Beiträge würden immer mehr zeit- und ortsunabhängig abgerufen. "Ich sehe keine Logik darin, dass ich die letzten Sendungen von Formaten wie 'We love Lloret' noch Wochen später auf allen Endgeräten problemlos ansehen kann, eine ARD-Reportage über den US-Wahlkampf oder die letzte Bundestagsdebatte aber nach 7 Tagen nirgends mehr legal zu finden ist."

Öffentlich-rechtliche Inhalte müssten nach Bärs Meinung langfristig auffindbar bleiben. Das gehöre für die zum zeitgeschichtlichen Selbstverständnis einer Gesellschaft und entspreche dem Transparenzanspruch der Bürger. "Der Rundfunkstaatsvertrag muss hier entsprechend geändert werden." (anw)