Megaupload-Nutzer will FBI-Beamte vorladen lassen

Vor der Anhörung zum Verbleib der Daten, die im Januar bei der Razzia gegen Megaupload beschlagnahmt wurden, bringen sich Interessenvertreter in Stellung.

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Nachdem das zuständige US-Bundesbezirksgericht in Virginia eine Anhörung zu den Megaupload-Daten anberaumt hat, bringen sich die Parteien offenbar in Stellung. Der US-Geschäftsmann Kyle Goodwin, der mit Unterstützung der Electronic Frontier Foundation (EFF) beantragt hat, den Zugang zu privaten Videos zu erlangen, verlangt, dass auch Beamte der US-Bundespolizei FBI vorgeladen werden. Das geht aus einer Eingabe Goodwins an das Gericht hervor. Es sei – auch mit Hilfe unabhängiger Experten – nötig, herauszufinden, wie es zur Beschlagnahme legaler Daten kam, wie so etwas künftig vermieden werden kann und wie nun verfahren werden soll.

Im Januar hatten die US-Behörden den Zugang zu Megaupload gesperrt, weil dort auch zahlreiche urheberrechtlich geschützte Filme und Musiktitel gespeichert wurden. Nun liegen die Megaupload-Daten auf mehr als 1000 Servern von Carpathia Hosting, ohne dass die Nutzer des Filehosters darauf zugreifen können. Der zuständige Richter O'Grady hatte alle beteiligten Parteien – unter ihnen Megaupload, Carpathia, die Regierung und den Verband der Filmindustrie (MPAA) – angewiesen, eine Regelung für die Ansprüche rechtmäßiger Nutzer herbeizuführen. Dies führte aber bislang zu keinem Ergebnis. Daher beschloss er eine Anhörung zu dem Thema.

Die MPAA hat sich laut einem CNet-Bericht ebenfalls an das Gericht gewandt. Der Verband wolle auch an der Anhörung teilnehmen, um dem Gericht das Ausmaß der Copyright-Verletzung vor Augen zu führen. Falls die Nutzer uneingeschränkten Zugang zu den bisher verschlossenen Daten bekämen, könne das Copyright-Verletzungen begünstigen. Die EFF hingegen weist darauf hin, dass in der Vergangenheit die Gerichte bei derartigen Beschlagnahmungen dafür gesorgt haben, Daten von Dritten zu separieren, um den Schutz der Privatsphäre zu wahren. In diesem Fall solle das Gericht ebenso handeln, damit die Innovationskraft der Wirtschaft nicht durch die Verfolgung möglicher Copyright-Verstöße beeinträchtigt werde. (anw)