Apple UK muss Notiz zu Samsung-Urteil ändern

Ein Londoner Berufungsgericht hat sich wenig amüsiert über Apples öffentliche Notiz zu einem verlorenen Patentverfahren gegen Samsung gezeigt. Der iPad-Hersteller muss diese nun ändern.

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Von
  • Leo Becker

Ein Londoner Berufungsgericht hat Apple gerügt und angewiesen, die auf der britischen Webseite veröffentlichte Stellungnahme zu einem verlorenen Patentverfahren gegen Samsung richtigzustellen. Apples derzeitiger Text entspreche nicht den Vorgaben der Anordnung. Die britischen Richter störten sich vor allem an der Auflistung von Verfahren in anderen Ländern, bei denen die Gerichte zu einer anderen Entscheidung gekommen waren. Apple müsse die Notiz nun rasch ändern, berichteten unter anderem der Guardian und die Finanznachrichtenagentur Bloomberg am Donnerstag.

Die alte Notiz auf Apples UK-Seite

Der US-Konzern hatte vergangene Woche wie vom Gericht angeordnet die Feststellung veröffentlicht, Samsung habe mit verschiedenen Galaxy-Tab-Modellen das von Apple geschützte Design-Muster nicht verletzt. Zugleich zitierte Apple dort geschickt aus dem Urteil, in dem es über die Samsung-Geräte unter anderem heißt: "Sie verfügten nicht über die extreme Einfachheit des Apple-Designs. Sie sind nicht so cool." Dem iPad bescheinigten die Richter hingegen ein "cooles Design" – auch dies ließ Apple nicht unerwähnt.

Zudem verwies Apple auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland und den USA, bei denen eine Verletzung von Apple-Patenten durch Samsung festgestellt worden sei. Gerade bei dem kalifornischen Prozess, in dem eine Jury Apple über eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen hat, befanden die Geschworenen allerdings, dass Samsungs Tablet Apples iPad-Geschmacksmuster nicht verletze. (Mit Material der dpa) /

[Update 2.11.2012 11:40 Uhr] Apple hat die bisherige Notiz inzwischen von seiner britischen Seite entfernt, eine neue Fassung liegt noch nicht vor. In verschiedenen britischen Zeitungen hat das Unternehmen am Freitag wie angeordnet ebenfalls eine Notiz veröffentlicht – diese ist deutlich kürzer als der ursprüngliche Text auf der Webseite. (lbe)