CETA: Strafverfolgung von Copyright-Sündern weitgehend gestrichen

EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat versichert, dass die an ACTA orientierten Strafvorschriften nicht mehr Teil des geplanten Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada seien.

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EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat versichert, dass am gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA orientierte Strafvorschriften zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht mehr Teil des geplanten Handelsabkommens zwischen Europa und Kanada seien. Brüssel habe die umstrittenen Sanktionsklauseln zu einem Zeitpunkt in einen Entwurf für ein "Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) eingebaut, als im EU-Rat die Signale für ACTA noch auf Grün gestanden hätten, erläuterte der Belgier in einem Interview mit der Videoplattform "viEUws". Nachdem das EU-Parlament den Vertrag zur Pirateriebekämpfung im Sommer zurückgewiesen habe, seien die Bestimmungen inzwischen natürlich aus dem aktuellen, allerdings nach wie vor geheim gehaltenen CETA-Papier gestrichen worden.

Ganz unterschriftsreif sei die Vereinbarung mit Kanada trotzdem noch nicht, führte De Gucht aus. Die Verhandlungspartner arbeiteten zwar mit Hochdruck daran, den Vertrag in den nächsten Tagen und Wochen unter Dach und Fach zu bekommen. Keiner solle sich aber der "Illusion" hingeben, dass es keine schwierigen Fragen mehr zu behandeln gäbe.

Die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) hat die Äußerungen des Kommissars mittlerweile weitgehend bestätigt. Die Bürgerrechtsorganisation hatte nach eigenen Angaben Einsicht in einen Vorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft von Anfang Oktober, den Abschnitt zu strafrechtlichen Sanktionen aus CETA auszuklammern. Die Mitgliedsstaaten hätten sich in Folge zumindest informell auf diese Linie verständigt, um nicht die Ablehnung des gesamten Abkommens durch die Volksvertreter zu riskieren.

Umstritten sei aber noch eine Kriminalisierung des Abfilmens von Darbietungen auf einer Kinoleinwand. Kanada mache sich ausdrücklich für die Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung stark, nachdem es 2007 binnen dreier Woche auf US-Druck hin selbst ein solches Gesetz verabschiedet habe. Ein Kompromiss sehe nun vor, die jenseits des Atlantiks hochgehaltene Strafvorschrift optional zu halten. Generell gehen die EDRi-Experten davon aus, dass CETA aus zivilgesellschaftlicher Sicht noch große weitere Problembereiche enthalten dürfte. Die Geheimniskrämerei um den aktuellen Entwurf sei ein schlechtes Zeichen.

Anfang Oktober hatten die Bürgerrechtler von La Quadrature du Net noch Alarm geschlagen, dass ACTA-ähnliche Sanktionen nach wie vor in den Planspielen für das transatlantische Handelsabkommen enthalten seien. Sie beriefen sich auf Philipp Dupuis, den Verhandlungschef der Kommission, der diesen Sachverhalt bei einem Workshop bestätigt habe. Stein des Anstoßes für die Vereinigung ist und bleibt das Konzept des "gewerblichen Ausmaßes" von Rechtsverletzungen. Dieses werde offenbar nach wie vor so weit ausgelegt, dass es Fälschungen oder unlizenzierte Kopien im großen Maßstab einschließe, auch wenn diese nicht für kommerzielle Zwecke erstellt würden. (jk)