Internet-Enquete setzt sich für Open Access ein

Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" empfiehlt, ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge zu schaffen. Doch in dieser Legislaturperiode wird das wohl nichts mehr.

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Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags hat ihre Empfehlungen zu "Open Access" im Wissenschaftsbereich vorgestellt, mit denen der freie Zugang zu Forschungsergebnissen im Internet verbessert werden soll. Sie rät unter anderem dazu, ein "unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge zu schaffen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln entstanden sind". Dies erklärte das Kommissionsmitglied Reinhard Brandl am Mittwoch im Bildungsausschuss des Parlaments.

Open Access sei bei der Forschungsförderung mehr zu berücksichtigten, führte der CSU-Politiker aus. Offen zugängliche Datenbanken und Archive mit sollten besser vernetzt. Die Politiker empfehlen, sich auf maßgebliche Lizenzen zu konzentrieren und so ein "Wirrwarr" zu vermeiden. Die Bundesregierung solle über den Stand der Open-Access-Förderung immer wieder Bericht erstatten.

Die Kommission spricht sich dafür aus, Forschungsdaten schon früh zu veröffentlichen. Ergebnispapiere sollten durch die Verwertungsgesellschaft Wort vergütet werden. Angeregt wird zudem, eine allgemeine Einschränkung des Urheberrechts zugunsten von Wissenschaft und Forschung zu prüfen. Ferner gibt es ein Kapitel zur Langzeitspeicherung und Archivierung digitalisierter Werke, wofür noch die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen seien.

Die Ratschläge der Kommission sollen Brandl zufolge nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der CDU-Bildungspolitiker Tankred Schipanski lobte dennoch die "geeignete Diskussionsgrundlage für Handlungen in der nächsten Legislatur". Schnellschüsse dürfe es aber nicht geben. Schwarz-Gelb werde daher mehrere Anträge, mit denen die Opposition schon jetzt Open Access gesetzlich verankern und eine "Wissenschaftsschranke" im Urheberrecht einführen wolle, ablehnen. Bei dem geforderten Zweitverwertungsrecht etwa müsse das "Spannungsfeld zwischen Verleger-, Autoren- und Nutzerinteressen" noch sorgfältig ausgelotet werden.

Parallel kündigte Schipanski an, dass die Regierungskoalition noch im Lauf dieser Woche einen Antrag zur erneuten zweijährigen Verlängerung der "Intranet-Klausel" im Urheberrechtsgesetz vorlegen werde. Laut der restriktiv ausgelegten Regel dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich machen. Die Passage würde ohne Eingreifen des Gesetzgebers Ende des Jahres auslaufen. Die Opposition und der Bundesrat hatten sich dafür eingesetzt, die Befristung der Bestimmung endgültig aufzuheben. (vbr)