Gesetz zum Whistleblower-Schutz passiert US-Kongress

Der US-Senat hat einen Entwurf für den "Whistleblower Protection Enhancement Act" mit Änderungen des Repräsentantenhauses verabschiedet. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten nicht für Mitarbeiter von Geheimdiensten.

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Der US-Senat hat am Dienstag den Entwurf für den "Whistleblower Protection Enhancement Act" (PDF-Datei) mit Änderungen des Repräsentantenhauses verabschiedet. Das Vorhaben soll den Schutz von Hinweisgebern in der öffentlichen Verwaltung stärken und kann nach der Unterschrift von US-Präsident Barack Obama in Kraft treten. Das Office of Special Counsel (OSC), eine unabhängige Ombudseinrichtung zur Vertretung der Rechte von Behördenmitarbeitern, kann damit künftig einfacher gegen Vorgesetzte vorgehen, die Whistleblowern ungerechtfertigte Disziplinaraktionen auferlegen. Der Spielraum der Institution war in letzter Zeit durch mehrere Gerichtsentscheidungen eingeschränkt worden.

Der Schutz gilt nun ausdrücklich auch für alle Hinweisgeber, die während der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten auf Missstände, Betrug oder Verschwendung aufmerksam werden und diese Umstände publik machen wollen. Bislang hatten Gerichte auch hier bestehende gesetzliche Vorgaben eng ausgelegt und etwa staatlichen Kontrolleuren, Sicherheitsprüfern oder Mitarbeitern im Gesundheitsbereich das "Läuten der Alarmglocke" untersagt. Erstmals werden auch Mitarbeiter der Verkehrssicherheitsbehörde Transportation Security Administration (TSA) vor Sanktionen bewahrt.

Der Senat wollte mit seinem ursprünglichen Votum Anfang Mai erreichen, dass sich Bundesangestellte, die nach einem öffentlichen Hinweis schlechter gestellt werden und dagegen klagen wollen, auch an ein Geschworenengericht wenden könnten. Das von den Republikanern dominierte Repräsentantenhaus hat diese Passage im September aber aus seiner Fassung gestrichen. Es bleibt so bei höheren Anforderungen für den Klageweg.

Ebenfalls nicht einverstanden waren die Abgeordneten mit der Initiative der Senatoren, den Whistleblower-Schutz auf Angehörige von Geheimdiensten und anderer Sicherheitsbehörden auszudehnen. Trotzdem sollen mittlerweile auch Behördenmitarbeiter, die Zugang zu nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen haben, ihrem Gewissen folgen können: Obama erließ Mitte Oktober eine entsprechende Verordnung, die das ursprüngliche Ansinnen des Senats in weiten Teilen wiederherstellt. Die darin formulierten Rechte müssen von den betroffenen Ämtern aber noch in eigene Bestimmungen umgesetzt werden.

Das OSC hat den Gesetzesbeschluss in einer Erklärung (PDF-Datei) begrüßt. Insgesamt machten die Reformen den gesetzlich verbrieften Schutz von Whistleblowern stärker als je zuvor, schreibt die Schiedsstelle. Ihr würden alle Mittel in die Hand gegeben, um ihre Aufgaben zu erfüllen und Verwaltungsmitarbeiter vor unrechtmäßiger Vergeltung zu bewahren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei für Behördenangestellte nach einer 13-jährigen Kampagne nie umfassender gewesen, meint auch Tom Devine, Justiziar des sich für Hinweisgeber einsetzenden Government Accountability Project. Der Schutz für den Verwaltungsbereich hinke aber immer noch hinter den in der Wirtschaft geltenden Regeln hinterher, so dass noch viel zu tun bleibe. (axk)