Facebook-Verbot für ORF außer Kraft

Der Österreichische Rundfunk hat beim Verfassungsgerichtshof erreicht, dass das Verbot, auf Facebook eigene Seiten zu betreiben, vorübergehend aufgehoben wird.

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Hü und hott in Österreich: Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat einer Beschwerde des Österreichischen Rundfunks (ORF) stattgegeben und das vom Verwaltungsgerichtshof kürzlich bestätigte Betätigungsverbot auf Facebook vorläufig aufgehoben. Damit darf der ORF seine Facebook-Auftritte ab sofort wieder betreiben, heißt es in einer Mitteilung (PDF-Datei) des Verfassungsgerichts. Im ersten Vierteljahr 2013 will er endgültig über den Fall entscheiden.

Der ORF hatte ursprünglich gegen das von der Medienbehörde Bundeskommunikationssenat verhängte Facebook-Verbot sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat daraufhin eine aufschiebende Wirkung gewährt, der Verfassungsgerichtshof nicht, da "doppelte aufschiebende Wirkungen" nicht möglich seien. Da aber nun der Verwaltungsgerichtshof über das Facebook-Verbot entschieden habe, erlosch die aufschiebende Wirkung. Der Verfassungsgerichtshof gab einem daraufhin vom ORF gestellten Antrag nun statt – und zwar weil für den ORF andernfalls ein unverhältnismäßiger Nachteil bestünde, wie es in der Mitteilung heißt.

Der Bundeskommunikationssenat hatte im Februar dieses Jahre entschieden, dass der ORF weiter nicht auf Facebook aktiv sein darf. Dagegen legte der ORF vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Dieses war wie die Medienbehörde der Meinung, dass der ORF mit seinem Engagement auf Facebook das Verbot, selbst ein soziales Netzwerk oder Kooperationen mit solchen zu betreiben, unerlaubt umgehe. Das gesetzliche Verbot dürfe auch nicht dadurch umgangen werden, dass – vom ORF geduldet – von Auftragsproduzenten oder von ORF-Mitarbeitern Facebook-Seiten bereitgestellt oder administriert werden, die beim Durchschnittsbetrachter den Eindruck einer ORF-eigenen Facebook-Präsenz erwecken. (anw)