Polizei setzt bei Kinderporno-Jagd auf private Dienstleister

Landeskriminalämter in Berlin und Bayern lagern angesichts der zunehmenden Datenmassen auf beschlagnahmten PCs die technische Erstauswertung von Festplatten verstärkt an Dienstleister aus der Wirtschaft aus.

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Landeskriminalämter in Berlin und Bayern lagern im Kampf gegen Kinderpornographie angesichts der zunehmenden Datenmassen auf beschlagnahmten PCs die technische Erstauswertung von Festplatten verstärkt an Dienstleister aus der Wirtschaft aus. Mit den immer umfangreicher gefüllten Harddisks "läuft uns die Arbeit über", begründete Heinz Jankowiak, Chef der Abteilung 1 beim Landeskriminalamt Berlin (LKA), diesen Vorstoß zum Einsatz privater Hilfssheriffs gegenüber der taz. "Wer früher 100 Bilder hatte, hat heute 8 Gigabyte." Man habe daher in einem Pilotprojekt zwei private Firmen, deren Mitarbeiter speziell geschult worden seien, mit der Überprüfung beschlagnahmter Festplatten beauftragt. Für die weitere strafrechtliche Beurteilung bleibe das LKA zuständig, versichert Jankowiak. Übernomen habe man diesen Weg, den auch bei DNA- oder Drogenanalysen zum Teil ähnlich eingesetzt werde, aus Bayern. Dort würde schon seit längerem so verfahren.

Das "Outsourcing" der Festplattenuntersuchung könnte rechtliche Fragen aufwerfen. Ein vergleichbares Vorgehen ist momentan insbesondere bei Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenspiel zwischen Sicherheitsbehörden und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gängig. In diesem Bereich wies das Kieler Landgericht im vergangenen Jahr in einem Urteil darauf hin, dass insbesondere im Rahmen von Durchsuchungen die Unabhängigkeit externer Sachverständiger zu gewährleisten ist. Die Polizei dürfe den zu Hilfe gerufenen Experten keineswegs freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PCs lassen. Eine "Privatisierung des Ermittlungsverfahrens" sei auf jeden Fall zu verhindern.

Auch die Finanzierung der Hilfspolizisten aus der Wirtschaft stellt die Behörden vor Probleme. Bislang scheint zumindest unklar zu sein, wer bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Kinderpornographie die Gutachten der Festplattenauswerter bezahlt. Es kommt zwar bereits vor, dass verurteilte Straftäter selbst dafür auskommen müssen. Hinter der Verbreitung und dem Austausch kinderpornographischer Bilder stecken aber nicht immer finanzielle Interessen, einen Teil des Materials gibt es kostenlos über einschlägige Zirkel und Plattformen im Netz. Die Konsumenten ziehen sich zudem durch alle gesellschaftlichen Schichten, sodass nicht von jedem Geld zu holen sein dürfte.

Dass die Polizei schon anhand normaler Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Computertechnik bei ihrer Ermittlungsarbeit an ihre Grenzen stößt, wirft auch ein neues Licht auf die unter anderem vom Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte Befugnis für Online-Durchsuchungen. Mit der Möglichkeit zu verdeckten Überwachung von Festplatten in privaten PCs und von Speicherplattformen im Web über das Netz dürfte sich die auf die Ermittler zukommende Datenflut noch deutlich erhöhen. Schon beim Bericht des Bundeskanzleramts über auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage bereits durchgeführter Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste soll von Regierungsseite vor anderthalb Wochen beklagt worden sein, dass zu viele Daten gesammelt worden seien. Man habe der Datenfülle nicht Herr werden können, soll der Tenor bei der ersten Beurteilung der zuvor strikt geheim gehaltenen umstrittenen Maßnahme gelautet haben.

Beim LKA standen 2006 "nur" 247 Haus- beziehungsweise Wohnungsdurchsuchungen bei Verdächtigen an. Dabei beschlagnahmte die Polizei immerhin 780 Computerfestplatten mit rund 50.000 Datensätzen. Erschwerend hinzu kommt, dass nach Ermittlerangaben eine Vielzahl der Dateien und Festplatten verschlüsselt gewesen seien. Das erhöhe den Aufwand für die Auswertung und strafrechtliche Prüfung zusätzlich. Dabei gehen die Beamten des Berliner LKA im Gegensatz zu ihren Kollegen etwa in Bayern oder beim Bund nicht einmal selbst anlassunabhängig auf "Streife" im Netz. Sie durchforsten also nicht von sich aus einschlägige Internetforen, über die Kinderpornographie zu beziehen ist. Oft handelt es sich laut taz bei den Entdeckungen auf Festplatten in der Hauptstadt vielmehr um Zufallsfunde, die bei Ermittlungen in ganz anderen Fällen gemacht würden. Dazu kämen Hinweise von anderen Behörden oder durch private Anzeigen. Wie schnell sich die Verdachtskette erweitert, zeigte jüngst die umstrittene "Operation Mikado". Dabei ließen die Ermittler rund 22 Millionen deutsche Kreditkarteninhaber durch die Kreditkartengesellschaften überprüfen. 322 Verdächtige blieben in diesem Fahndungsnetz letztlich hängen.

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting überlegt gemäß der taz angesichts der Überforderung der Beamten auch, Beschränkungen bei der Festplattenanalyse einzuführen. Geht es nach dem SPD-Politiker, solle es künftig ausreichen, einem Verdächtigen 20 oder 40 Fälle des Besitzes oder der Weitergabe kinderpornographischen Materials nachzuweisen. Die wachsenden Datenhalden auf Rechnern müssten damit nicht bis aufs letzte Byte ausgewertet werden. Ein solches Vorgehen dürfte rechtlich nur schwer auf sicheren Boden zu stellen sein, wird vom LKA-Praktiker Jankowiak aber unterstützt: "Sonst müssen wir irgendwann kapitulieren", zitiert ihn die taz. Keine Lösung sei es jedenfalls, innerhalb der Behörde personell aufzustocken. Dies würde nur einen Teufelskreis mit mehr Durchsuchungen und mehr Verdächtigen auslösen, sodass sein Haus bald wieder "Land unter" melden müsse. (Stefan Krempl) / (jk)