CSU fordert Online-Razzien "ohne jede weitere Verzögerung"

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag drängt die SPD in einem Strategiepapier zur inneren Sicherheit für die Klausurtagung in Wildbad Kreuth, der Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen für das BKA rasch zuzustimmen.

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Die CSU-Landesgruppe im Bundestag drängt die SPD in einem Strategiepapier zur inneren Sicherheit, die vom Bundesinnenministerium geforderten Befugnisse für eine Ausforschung "informationstechnischer Systeme" durch das Bundeskriminalamt (BKA) rasch gutzuheißen. "Deutschland muss sich darauf einstellen, auch in Zukunft Ziel terroristischer Anschläge zu sein", heißt es in dem Dokument laut der Passauer Neuen Presse. Es sei "von entscheidender Bedeutung, die Sicherheitsbehörden durch geeignete Ermittlungsinstrumente in die Lage zu versetzen, Anschlagsplanungen frühzeitig aufdecken zu können". Die Sozialdemokraten müssten daher spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen "umgehend und ohne jede weitere Verzögerung der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Bundeskriminalamtgesetz zustimmen".

Das Papier soll auf der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth debattiert werden. Dort will die bayerische Partei laut Landesgruppenchef Peter Ramsauer das bürgerliche Lager stärker umwerben. Von Montag an sollen zweieinhalb Tage lang Richtlinien für die weitere politische Arbeit festgelegt werden. Im innenpolitischen Bereich will die CSU neben dem Thema Jugendkriminalität vor allem die Terrorabwehr und die Verschärfung von Überwachungsgesetzen in den Vordergrund rücken. Auch die Verfassungsschutzbehörden sollten daher gemäß dem Strategiepapier im terroristischen Umfeld verdeckt online Daten erheben und etwa Computer durchsuchen dürfen. Die CSU will es dabei nicht zur Bedingung machen, dass vorab Informationen über "konkrete Anschlagsplanungen" bekannt sind.

Nach Ansicht der CSU-Experten ist der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorlegte Referentenentwurf für ein Vorgehen gegen terroristische Straftaten im Vorfeld zudem nicht ausreichend. Vor allem das geplante gesetzliche Verbot von Aufenthalten in Terror-Ausbildungscamps gehe nicht weit genug. So dürfte Beschuldigten eine "konkrete Absicht", danach Anschläge zu begehen, "so gut wie nie nachzuweisen sein", heißt es in dem Papier. Zum Schutz gegen den Missbrauch von Visa und Schleuserkriminalität verlangt die CSU ferner eine gesetzliche Grundlage für eine "Visa-Warndatei".

Geht es nach SPD-Fraktionschef Peter Struck, hätte es der erneuten Ermahnung der Bayern im Streit um die Netzbespitzelung nicht mehr bedurft. Der Ex-Verteidigungsminister ging gerade erneut ein Stück auf die Union zu und zeigte sich bereit, eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen einzuführen. Voraussetzung sei, dass die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme nicht von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt werde.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, begründete in einem aktuellen Artikel in der taz dagegen gerade ausführlich, warum er den Gesetzesentwurf für den so genannten Bundestrojaner für verfassungswidrig hält. Die bei Unionspolitikern beliebte Begründung für ihren Ruf nach Online-Razzien, dass der Computer kein "rechtsfreier Raum" sein dürfe, hält er für völlig paradox: "Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern."

Schon die Rede von der "Online-Durchsuchung" vernebelt dem früheren Richter am Bundesgerichtshof zufolge aber, "wie intensiv der Eingriff in die Privatsphäre wirklich ist". Gefordert werde "die heimliche und dauerhafte Überwachung des gesamten in Daten gefassten Lebens eines Computernutzers". Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange, "dass Informationen, wie sie etwa in Tagebüchern, Liebesbriefen, Chatprotokollen und privaten Videos und Fotos enthalten sind, dem Zugriff der Behörden insgesamt entzogen bleiben". Mit dem Einsatz spezieller Suchbegriffe würde man da nicht weiterkommen: "Völlig paralysiert" wäre ein solches System laut Nescovic spätestens dann, wenn es auf Wortschöpfungen wie "Sexbombe" stoße würde. So könne die Computerbeschnüffelung allenfalls und ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es eine dringende Gefahr abzuwehren gelte. Mit den Plänen des Bundesinnenministeriums lasse dagegen der Polizeistaat grüßen.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (anw)