CCC will Wahlcomputer in Hessen verbieten lassen

Der Chaos Computer Club strebt laut "Frankfurter Rundschau" beim Hessischen Staatsgerichtshof ein Verbot von Wahlmaschinen bei der Landtagswahl am 27. Januar an.

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Der Chaos Computer Club (CCC) will beim Hessischen Staatsgerichtshof ein Verbot von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 27. Januar erreichen. Das berichtet heute die Frankfurter Rundschau. Eine Wahlberechtigte habe am Freitag für den CCC Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt, der der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt. Der CCC sieht durch Wahlmaschinen drei Grundsätze des Wahlrechts verletzt: die Öffentlichkeit, Amtlichkeit und die Gleichheit der Wahl. Bei der Landtagswahl wollen acht hessische Städte und Gemeinden Wahlmaschinen einsetzen. Mit ihnen sollen rund 100.000 der 4,37 Millionen Wahlberechtigten abstimmen. Falls der Staatsgerichtshof die Geräte bei der Wahl zulässt, kündigt der Klagevertreter an, gebe es "dutzende Freiwillige, die nach der Wahl Einspruch gegen die Abstimmung einreichen würden".

Bei der Kommunalwahl im März 2006 hatten 13 Kommunen insgesamt 306 Wahlcomputer eingesetzt, an denen etwa 181.000 Hessen ihre Stimme abgaben. Doch seit dem Nedap-Hack im Oktober 2006 hat sich die Einschätzung der Risiken einer automatisierten Wahlmanipulation geändert: Die holländische Regierung will bauartgleiche Geräte nicht mehr zulassen, hierzulande hat das Bundesverfassungsgericht über die Wahlprüfungsbeschwerde wegen des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer im September 2005 umfangreiche Stellungnahmen eingeholt, in der Sache aber noch nicht entschieden. Das hessische Ministerium des Innern und für Sport hat im Dezember die Verwendungsgenehmigung zum Einsatz von Nedap-Wahlcomputern des Typs ESD1 und ESD2 erteilt und hierfür zusätzliche Sicherheitsauflagen ausgesprochen. (anw)