Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz erneut verlängert

Mit den Stimmen der Koalition und der SPD haben die Abgeordneten Paragraf 52 a Urheberrechtsgesetz zum dritten Mal auf zwei weitere Jahre befristet. Die Opposition forderte, der Bestimmung endlich dauerhaft Geltung zu verschaffen.

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Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag die Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz um zwei Jahre verlängert. Es handelt sich um die dritte befristete Weiterführung des Paragrafen 52 a. Laut der von der Rechtsprechung restriktiv ausgelegten Regel dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich machen.

"Klarheit und eitel Sonnenschein werden damit nicht wirklich geschaffen", räumte Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion in den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen ein. Vielmehr werde "gezwungenermaßen" ein Schwebezustand fortgesetzt. Binnen der nächsten zwei Jahre solle die Bundesregierung endlich "valide Daten zur Inanspruchnahme" des Paragrafen vorlegen.

Für die FDP unterstrich Stephan Thomae, dass sich die Bestimmung Im Großen und Ganzen bewährt habe. Für den Bereich der Schulen hätten die Bundesländer mit allen Verwertungsgesellschaften Gesamtverträge geschlossen, in denen die Nutzungsbedingungen für die genannten Werke geregelt seien. Ähnliches gelte für die Nutzung an Hochschulen.

Die Ausnahme bildet in diesem Sektor die VG Wort, die zurzeit noch mit der Kultusministerkonferenz über eine angemessene Vergütung verhandelt und dabei den Rechtsweg beschritten hat. Das Verfahren ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet, von dessen Votum sich die Koalition entscheidende Hinweise für eine künftige Ausgestaltung und Reichweite der Klausel erhofft.

"Parallel dazu fordern wir die Bundesregierung auf, bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der erneuten Befristung einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem die Norm in eine dauerhafte Urheberrechtsschranke überführt werden kann", betonte Thomae. Dabei solle der Wissenschaft der digitale Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen "für den Fall gesichert werden, dass die Verlage keine Online-Angebote zu angemessenen Bedingungen bereitstellen".

Marianne Schnieder monierte für die SPD, dass die Initiative der Koalition (PDF-Datei) nichts weiter als "beschränkte Rechtssicherheit und Beschäftigungsmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung" mit sich bringe. Die Sozialdemokraten stimmten nur zu, um den Wegfall des Paragrafen und die damit verbundenen Probleme für den Bildungssektor auf jeden Fall zu verhindern. Die Sozialdemokraten hatten in einem eigenen Antrag (PDF-Datei) vergeblich dafür plädiert, die Befristung der Klausel aufzuheben.

Die Linke Petra Sitte signalisierte, dass ihre Fraktion den Koalitionsvorstoß ablehne. Sie plädierte dafür, den Anwendungsbereich der Bestimmung so auszuweiten, "dass die Hochschulen tatsächlich etwas davon haben". Für die Grünen, die sich bei der Abstimmung enthielten, kritisierte Krista Sager den schwarz-gelben Ansatz als "Kleinstmaßnahme und Notoperation in allerletzter Minute". Die Evaluation des Paragrafen durch das Bundesjustizministerium habe längst ergeben, dass die dauernde Befristung wichtige Investitionen in die digitale Infrastruktur von Hochschulen und Bibliotheken verhindere. (vbr)