Online-Kampagne gegen europäische Fluggastdatensammlung

Am kommenden Montag soll der federführende Innenausschuss des EU-Parlaments über die Auswertung von Flugpassagierdaten abstimmen. Die Digitale Gesellschaft und die Initiative NoPNR machen gegen das Vorhaben mobil.

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Am Montag soll der federführende Innenausschuss des EU-Parlaments über den geplanten Aufbau eines europäischen Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten abstimmen. Gegen das Vorhaben machen im Vorfeld der wegweisenden Entscheidung der Verein Digitale Gesellschaft und die Initiative NoPNR mobil: Auf einer speziellen Webseite haben sie alle 99 deutschen EU-Parlamentarier und ihre Position zu dem Brüsseler Vorstoß zusammengetragen. An die Netzbürger richtet sich zugleich ihr Appell, die Abgeordneten zu kontaktieren und sie aufzufordern, zum Thema Stellung zu beziehen sowie ihr Abstimmungsverhalten vorab offenzulegen.

"Die Fluggastdatenauswertung bedroht fundamentale Prinzipien unseres Rechtsstaates, das Recht auf Privatsphäre wird schlicht missachtet", begründet der Vorsitzende der Digitalen Gesellschaft, Markus Beckedahl, den Start der Kampagne Alle Reisenden gälten damit jederzeit als verdächtig. Bis zu fünf Jahre würde die sogenannten Passenger Name Records (PNR) auf Vorrat gespeichert, die etwa Konten- und Kreditkarteninformationen, Essenswünsche oder Angaben über den gesundheitlichen Zustand der Reisenden umfassten. Ein Nutzen der unverhältnismäßigen Datensammelwut sei bisher nicht nachgewiesen worden.

Den ursprünglichen Richtlinienentwurf für das PNR-System hatte die EU-Kommission Anfang 2011 vorgelegt. Der EU-Rat forderte im April, die Initiative deutlich auszuweiten. Geht es nach den Mitgliedsstaaten, sollen die Passagierdaten erst nach zwei Jahren "maskiert" werden, nicht bereits nach 30 Tagen. Optional soll der Einbezug innereuropäischer Flüge bleiben.

Der Berichterstatter im Innenausschuss des Parlaments, der britische Konservative Timothy Kirkhope, empfiehlt in seinem Entwurf (PDF-Datei) für Korrekturen, Flüge innerhalb der EU generell mit zu erfassen. Dies stelle die Einheitlichkeit des Systems sicher und bringe "große Sicherheitsvorteile" mit sich. Wegen des erweiterten Anwendungsbereich sei die Frist zur Umsetzung der Bestimmungen durch die Mitgliedsstaaten von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Ferner möchte Kirkhope die Rechtsbehelfe und die unabhängige Kontrolle über das Instrument verbessern. Insgesamt geht er davon aus, dass die Maßnahme nötig, verhältnismäßig und nützlich sei. Die im Ausschuss eingebrachten Änderungsanträge reichen von Forderungen, das System weiter auszudehnen, bis zu der Linie, komplett darauf zu verzichten. (jk)