EU-Parlament möchte die Netzneutralität gesetzlich verankern

In gleich zwei Resolutionen haben die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, gesetzgeberische Schritte zur Sicherung des offenen Internets einzuleiten. Die Gesellschaft für Informatik ist derweil für eine "Priorisierung von Diensten".

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In gleich zwei Resolutionen hat sich das EU-Parlament am Dienstag jeweils mit großen Mehrheiten für die Netzneutralität stark gemacht. In einer Entschließung zum Brüsseler Bericht "zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts" fordern die Abgeordneten die EU-Kommission auf, gesetzgeberische Schritte zur Sicherung des Prinzips des offenen Internets einzuleiten. Gleichzeitig sprechen sie sich gegen die Blockade von Inhalten und einzelner kommerzieller Dienste im Netz aus.

Unter Verweis auf die jüngsten Erkenntnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) halten die Volksvertreter zudem weitere, nicht näher ausgeführte Maßnahmen zur Gewährleistung des offenen Internets für erforderlich. Zur Begründung schreiben die Parlamentarier, dass "mangelnde Netzneutralität sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern und der Gesellschaft als Ganzes schadet". Abweichungen von diesem Prinzip könnten zu wettbewerbswidrigem Verhalten, dem Blockieren von Innovationen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, mangelndem Verbraucherbewusstsein und Verletzungen der Privatsphäre führen.

Laut der parallel angenommenen Resolution "zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU" unterstützt das Parlament den Grundsatz der Netzneutralität "nachdrücklich". Usern müsse es unbenommen bleiben, "beliebige Inhalte, Anwendungen oder Dienste nach freier Wahl quellen- und zielunabhängig über einen Dienst abzurufen, zu nutzen, zu senden, zu veröffentlichen, zu empfangen oder anzubieten".

Hier appellieren die Abgeordneten an die Kommission und den EU-Rat, insbesondere durch eine gesetzliche Festschreibung des Prinzips des offenen Internets "hohe Standards auf dem Gebiet der digitalen Freiheiten in der EU zu fördern und aufrechtzuerhalten". Dies sei auch wichtig, um die Glaubwürdigkeit der Gemeinschaft im Hinblick auf dieses Thema in der ganzen Welt zu stärken.

Die Kommission führt derzeit eine Konsultation nach der nächsten zur Netzneutralität durch. Sie setzt bislang vor allem auf Transparenz und den Markt, um Beschränkungen etwa von Bandbreiten oder Diensten zu begegnen.

Bürgerrechtsorganisationen, die der Brüsseler Regierungseinrichtung ihren "Laissez-faire-Ansatz" seit Langem übelnehmen, begrüßten daher die parlamentarischen Initiativen. "Nutzer und Innovatoren sollten statt der Zugangsanbieter weiterhin darüber entscheiden, wie sie das Internet nutzen und seine Potenziale für einen barrierefreien Binnenmarkt sowie als einzigartige Plattform für soziale und kulturelle Aktivitäten sowie den demokratischen Diskurs realisieren wollen", hieß es bei der Vereinigung European Digital Rights (EDRi). La Quadrature du Net forderte die Kommission auf, das fundamentale Netzprinzip endlich durchzusetzen und nicht länger dominanten Telekommunikationsfirmen in die Hände zu spielen.

Hierzulande hat derweil der Präsidiumsarbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik (GI) eine Stellungnahme zur Netzneutralität abgegeben. Er ruft darin einerseits nach Möglichkeiten zur "Priorisierung von Diensten", die Kritiker vielfach als Verstoß gegen das Prinzip des offenen Internets werten. Angesichts von Kapazitätsengpässen könnten nicht alle Anwendungen mit derselben Priorität durchgeleitet werden, begründen die Informatiker ihre Linie. "Lebenswichtige Dienste wie tele-medizinische Anwendungen, Katastropheneinsätze oder auch die Steuerung der Energienetze" müssten aber Vorrang haben gegenüber Angeboten wie "Fernsehen, Filme oder Spiele".

Andererseits drängt das GI-Gremium gleichzeitig die Provider dazu, sich bundesweit auf Mindeststandards für das "Best Effort"-Prinzip zu verständigen. Dieser Ansatz besagt, dass Datenpakete der Reihe nach ohne Vorzugsbehandlung verarbeitet und weitergeleitet werden. Alle Dienstqualitäten müssten "netzübergreifend diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden", betonen die Informatiker. Zu den Anforderungen gehöre auch das "anerkannt hohe deutsche Datenschutzniveau". Generell sollten den GI-Experten zufolge allein Nutzer abschließend "über die gewünschten Dienste, Inhalte und ihre Qualität" entscheiden. Angesichts der hohen Kosten für das Verlegen breitbandiger Netze müssten die Betreiber zudem Zugangsanbietern eine offene Mitnutzung gestatten. (jk)