EU erkennt Neuseeland als "sicheren Datenhafen" an

Die EU-Kommission hat offiziell festgestellt, dass personenbezogene Daten in Neuseeland angemessen geschützt werden. Dies soll den Weg freimachen, den Handel auszubauen und etwa Cloud-Dienste vor Ort zu nutzen.

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Die EU-Kommission hat Neuseeland am Mittwoch offiziell bescheinigt, dass personenbezogene Daten europäischer Bürger dort angemessen geschützt werden. Indem so Information leichter grenzüberschreitend übermittelt werden können, soll der Handel gefördert werden. Davon könnten etwa Anbieter sozialer Netzwerke oder von Cloud-Computing-Diensten profitieren, da sie nun Rechtssicherheit haben, dass europäische Datenschutzvorgaben eingehalten werden.

Die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 sieht vor, dass personenbezogene Daten in Drittstaaten nur dann transferiert werden dürfen, wenn diese angemessen geschützt werden. Rechtliche Standards, die von unabhängiger Seite zu überwachen sind, müssen garantieren, dass die europäischen Bestimmungen beachtet werden. Wenn die EU-Kommission dies bescheinigt, sind keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen mehr nötig, wenn persönliche Informationen übertragen werden.

Das Testat für Neuseeland ähnelt dem umstrittenen Safe-Harbor-Abkommen mit den USA. Konzerne wie Google bieten Dienste gemäß dieser Vereinbarung an. Europäische Datenschützer sehen die Übereinkunft aber als "eine Art Freibrief für die Amerikaner" an und halten sie für wenig aussagekräftig. Vergleichbare Bescheinigungen hat die Kommission zudem bereits Andorra, Argentinien, Australien, den Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, der Isle of Man, Jersey, Kanada, der Schweiz und Uruguay ausgestellt.

Justizkommissarin Viviane Reding erklärte, dass die EU derzeit an einer umfassenden Datenschutzreform arbeite. Gleichzeitig müsse aber dafür gesorgt werden, dass die Daten von EU-Bürgern auch bei Übertragungen in Drittländer sicher seien. Der Beschluss stelle daher einen weiteren Schritt dar, um hohe Schutzbestimmungen "auf globaler Ebene" zu verankern. (anw)