Irische Zeitungsverleger wollen keine Lizenzgebühren für Verlinkungen

Die Verwertungsgesellschaft der irischen Zeitungsverleger will klarstellen, dass sie für die bloße Verlinkung auf Zeitungsinhalte keine Gebühren verlangt.

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In der Diskussion über Lizenzgebühren für Verlinkungen auf online erschienene Zeitungsartikel hat die Verwertungsgesellschaft Newspaper Licensing Ireland (NLI) Stellung bezogen. In einer kurzen Mitteilung auf ihrer Homepage will sie klarstellen, dass sie keine Lizenz für die private Nutzung von Zeitungsinhalten verlangt. Auch verlange sie von Unternehmen keine Gebühren für Links auf solche Inhalte. Lediglich für andere Reproduktionen wie PDF-Dateien von Zeitungsartikeln oder Ausschnitten werde eine Lizenz fällig.

Die NLI, die für den Zeitungsverlegerverband National Newspapers of Ireland (NNI) auftritt, hatte unter anderem von der britischen Hilfsorganisation Women's Aid Lizenzgebühren für Online-Verweise auf Artikel aus angeschlossenen Presseorganen gefordert, hieß es vorige Woche. NNI habe 300 Euro für bis zu fünf Links gefordert. 11 bis 15 Verweise sollten mit 700 Euro kosten, bis zu 50 mit 1350 Euro.

Die NNI selbst hat kurz nach Bekanntwerden dieser Forderungen bereits eine Stellungnahme abgegeben und damit auf kritische Kommentare reagiert. Darin beteuert die NNI, noch nie Probleme damit gehabt zu haben, wenn Privatpersonen auf Zeitungsartikel verlinken. Falls die Verwertungsgesellschaft NLI jemals eine Organisation aufgefordert habe, eine Lizenz zu erwerben, dann habe diese nicht nur verlinkt, sondern auch Inhalte selbst abgebildet, hieß es, ohne dass Betroffene konkret benannt wurden.

Zur weiteren Erklärung verweist die NNI auf die gegenwärtig in Irland laufende Diskussion über ein neues Urheberrecht. Das von der Regierung eingesetzte Copyright Review Committee habe um Stellungnahmen darüber gebeten, ob das geltende Recht um eine explizite Erlaubnis zur Verlinkung ergänzt werden solle. Die NNI habe in ihrem Diskussionsbeitrag dargestellt, dass sie eine solche Ergänzung ablehnt. Vor allem gehe es ihr darum, dass private und kommerzielle Verlinkungen nicht generell über einen Kamm geschert werden. (anw)