Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag

Dem bayerischen Verfassungsgerichtshof liegt die zweite Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor. Die Drogeriekette sieht durch die allgemeine Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender Verstöße gegen die bayerische Verfassung und das Grundgesetz.

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Die Drogeriekette Rossmann sieht sich durch den seit dem 1. Januar geltenden neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit beeinträchtigt. Auch verstoße er gegen Artikel 101 und 118 der Bayerischen Verfassung, in denen der Gleichheitsgrundsatz festgehalten ist. Daher hat sich Rossmann laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit einer Popularklage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewandt. Sie richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags vom Mai 2011, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Rossman rechnet demnach damit, dass das Unternehmen statt 39.500 Euro jährlich künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro zahlen muss. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen hinzugenommen sei mit insgesamt 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten würden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben, heißt ein weiteres Argument.

Rossmann bezweifelt außerdem, dass der Rundfunkbeitrag durch die neu hinzukommenden Zahlungspflichten "aufkommensneutral" sein werde, also nicht mehr zusammenkommen als die bislang rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Auch sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grundgesetzwidrig zustande gekommen, denn der Beitrag sei eine "von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer". Diese dürfe von den Ländern nicht beschlossen werden, denn sie hätten kein "Steuererfindungsrecht".

Rossmann hat nach dem bayerischen Juristen Ermano Geuer die zweite Popularklage in Bayern eingereicht. Das Unternehmen habe keine Bedenken dagegen, die beiden Klagen miteinander zu verbinden. Zudem wolle das Unternehmen laut dem FAZ-Bericht nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Außerdem liege dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Klage eines Fuhrunternehmers vor. (anw)