Vorratsdatenspeicherung: "Schwerer Eingriff ins Privatleben der Europäer"

Während EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der formal abgesegneten monatelangen Aufzeichnung der Nutzerspuren von einem "Sieg der Grundrechte" spricht, gibt es auch harsche Kritik an der pauschalen Überwachungsmaßnahme.

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Die formale Bestätigung der heftig umstrittenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (PDF-Datei) durch den EU-Ministerrat hat inhaltlich weit auseinanderliegende Reaktionen hervorgerufen. So sprach EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der nun möglichen sechs bis 24 Monate langen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren von "einem Sieg für die Demokratie, für unsere EU-Bürger und für die Grundrechte, auf der die Europäische Union sowie ihre 25 Mitgliedsstaaten basieren". Im aktuellen Jahresbericht zur Tätigkeit der "Artikel 29"-Gruppe der obersten Datenschützer aus den EU-Ländern, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als amtierender Vorsitzender gleichzeitig dem EU-Parlament übergab, wird die pauschale Überwachungsmaßnahme dagegen als "starker Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers" scharf kritisiert.

"Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen – mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen – werden verfügbar gemacht", warnt die Datenschutzgruppe. Sie hatte daher wiederholt mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten zu beachten sind. Nach Ansicht der Datenschützer hätte eine Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Verdachtsfall über das etwa von den USA praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren zur Verbrechensbekämpfung ausgereicht. Befürworter der Richtlinie betrachten die Pauschalspeicherung und den damit erhobenen Generalverdacht gegen die rund 450 Millionen EU-Bürger dagegen als unerlässlich für eine effektive Strafverfolgung und rücken dabei offiziell die Terrorismusbekämpfung in den Vordergrund.

Die Blicke der Beobachter und der betroffenen Unternehmen richten sich jetzt auf mögliche Klagen gegen die Maßnahme vor dem Europäischen Gerichtshof. Entsprechende Pläne hatte die irische Regierung wiederholt geäußert, da sie die für das Gesetz gewählte Rechtsgrundlage mit der Beteiligung des EU-Parlaments nicht akzeptiert. Aber auch Bürgerrechtler wie der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sprechen angesichts des Paradigmenwechsels in der Strafverfolgung und dem Wegfall der Unschuldsvermutung von der Notwendigkeit, "nun das europäisches Verfassungsrecht zu mobilisieren".

Andererseits geht es besonders Wirtschaftsverbänden um eine möglichst minimal-invasive Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. "Um Grundrechtsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, unüberschaubare Datenfluten und unangemessene Zusatzkosten zu vermeiden, sollten sich die nationalen Vorgaben an den EU-rechtlich vorgesehenen Untergrenzen orientieren", fordert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. "Dies muss insbesondere mit Blick auf die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten und die zu speichernden Datenarten gelten." Wichtig sei ferner, die Abfrage gespeicherter Daten auf Fälle zu beschränken, die der Prävention oder Verfolgung erheblicher Straftaten dienen. Grützner befürchtet, dass "eine hierüber hinausgehende Ausweitung der Abfragemöglichkeiten zu einer nicht mehr zu bewältigenden Flut von Anfragen führen würde."

Hierzulande sind die Umsetzungspläne mit einem Beschluss des Bundestags über einen Antrag der Großen Koalition schon weit gediehen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, es bei einer sechs Monate langen Speicherfrist zu belassen. Allerdings soll der Zugriff der Sicherheitsbehörden nicht nur bei "schweren Straftaten", sondern auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener" Delikte gestattet werden. Darunter könnten etwa auch Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen fallen. Wirtschaftsverbände haben den Antrag trotzdem begrüßt, da er auf eine Kostenentschädigung für die Hilfssheriffstätigkeiten der Unternehmen pocht.

"Es ist nun wichtig, dass der Bundestag bei seinem Votum bleibt – nur Umsetzung der Minimalpflichten bei gleichzeitiger Entschädigung der Branche", betont Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Gleichzeitig befürwortet er die Ankündigung Deutschlands, die Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Internet-Telefonie und E-Mail um zusätzliche 18 Monate hinaus aufzuschieben. Gerade diese Sektoren seien mit am stärksten von den neuen Verpflichtungen betroffen. Generell bezweifelt der Bitkom aber nach wie vor, "dass der Nutzen einer flächendeckenden Speicherung im rechten Verhältnis steht zu den erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzer und die Wirtschaftsgrundrechte der Unternehmen". Verheerend sei auch, dass die Staatenvertreter sich nicht auf eine einheitliche Entschädigung der Unternehmen einigen konnten. Ein europäischer Flickenteppich werde hier zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Proteste von Parlamentariern kommen verstärkt aus Österreich, wo die Planungen zur Implementierung der Direktive noch am Anfang stehen. Das Gesetz sei "insgesamt nicht verhältnismäßig, datenschutzrechtlich höchst bedenklich, in alle möglichen Richtungen interpretierbar und kann in jedem Land anders umgesetzt werden", beklagt der Verbraucherschutzsprecher der Sozialdemokraten, Johann Maier. Er spricht von einem "schweren Eingriff in das Privatleben der Europäer". Völlig unklar sei zudem etwa, "wer die Datenfriedhöfe bezahlen wird". Der österreichische Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, wettert derweil gegen einen "Milliarden-teuren, sinnlosen Hochsicherheits-Populismus".

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)