Keine Werbung mit zweifelhaftem Gütesiegel

Wer für seine Produkte mit einem Gütesiegel werben will, sollte lieber darauf achten, dass dieses seriös ist. Sonst kann es sich um irreführende Werbung handeln.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Verbraucher, die im Internet einkaufen, achten zunehmend auf Gütesiegel, die die Qualität des Anbieters bestätigen. Auch die Meinung anderer Verbraucher ist wichtig, doch solche Wertungen kann man kaufen, ein Gütesiegel nicht. Oder? Das sah der Verbraucherzentrale Bundesverband anders und verklagte ein Unternehmen, dass auf mehreren seiner Portale mit einem angeblich irreführenden Gütesiegel warb.

Es handelte sich um ein "Empfohlen"- Siegel, das ohne tatsächliches Prüfungsverfahren verliehen wurde. Wie die Verbraucherschützer bemängelten, werde das Siegel lediglich auf Basis einiger Angaben der Unternehmen und gegen Zahlung einer Gebühr verliehen. Im Grunde also an jeden verkauft, der es haben möchte. Der Verbraucher gehe aber davon aus, dass es sich um ein echtes Gütesiegel, dass geprüfte Qualität bescheinigt handelt.

Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht Dresden an (Urteil vom 3.7.2012, Az.: 14 U 167/12) und bestätigte, dass die Werbung mit einem solchen Gütesiegel irreführend ist. Sie erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass die Empfehlung auf einer objektiven Bewertungsmethode beruht. Da der Anbieter des Gütesiegels zudem den "Verbraucherschutz" in seinem Namen führe, würden Verbraucher sogar eine besonders strenge und nach Verbraucherinteressen ausgerichtete Prüfung erwarten. Tatsächlich fehle es bei diesem Gütesiegel aber an einem nachvollziehbar sachbezogenen Prüfungs- und Vergabeverfahren.

Fazit: Unternehmen, die sich mit Gütesiegeln auszeichnen lassen wollen, sollten schon aus eigenem Interesse deren Seriosität prüfen. Denn wie der Fall zeigt, wird nicht der Anbieter des zweifelhaften Siegels belangt, sondern das Unternehmen, dass diese "Auszeichnung" führt. (gs)
(masi)