Leistungsschutzrecht: Das Presseimperium schlägt zurück

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne "Verteidige deine Presse" gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.

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Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat die Kampagne "Verteidige deine Presse" gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat der VDZ zudem ein Kurzgutachten (PDF-Datei) des von ihnen beauftragten Kölner Rechtswissenschaftlers Rolf Schwartmann veröffentlicht. Es soll untermauern, dass die Initiative der Bundesregierung unerlässlich ist als "Basis eines funktionierenden Marktes".

Der VDZ antwortet auf zehn Punkte in der Google-Kampagne "Verteidige dein Netz". Die deutschen Verlage bekennen sich "ausdrücklich zu Suche und Aggregation" und treten "für freie Links und Überschriften" ein. Es sei aber "nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren". Jeder Verlag freue sich zudem "über Traffic von außen". Auch Nachrichtenüberblicke mit Kurzauszügen aus Artikeln ("Snippets") richteten Schaden an, wenn sie die Leser von den Verlagsseiten fernhalten. Suchdienste wie Google News könnten das Bedürfnis nach einem schnellen Update bereits befriedigen, ohne dass die Nutzer zum Original durchklicken.

Auch "manipulative Absichten" werfen die Zeitschriftenverleger Google vor, wenn der Netzkonzern etwa suggeriere, dass das Leistungsschutzrecht "vier Millionen deutsche, am Internet hängende Arbeitsplätze" gefährde. Diese Zahl habe nicht beruflich und gewerblich mit aggregierten Presseinhalten zu tun, vielmehr seien ohne ein Leistungsschutzrecht die Jobs von Journalisten gefährde.

Der VDZ geht zudem davon aus, dass das Leistungsschutzrecht die derzeitigen "monopolistischen und erstarrten" Strukturen im Suchmaschinenmarkt aufweichen und qualitativ bessere Dienste befördern könnte. Letztlich übersteige trotz Kritik auch aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition die Zahl der Befürworter die der Kritiker. Der Leistungsschutz wäre "ein internetpolitischer Fortschritt", da es auch im Cyberraum Regeln geben müsse, meinen die Verleger.

Schwartmann, Leiter der mit der Industrie eng verknüpften Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln, arbeitet in seiner sechsseitigen Rechtsbetrachtung heraus, dass News-Aggregatoren die mit erheblichen Investitionen der Presseverlage einhergehenden Leistungen derzeit mühelos und zu einem Bruchteil der Kosten übernehmen könnten. Damit machten sie den eigentlichen Werkmittlern, die regelmäßig hohen technischen und unternehmerischen Aufwand in die Förderung und den Vertrieb von Inhalten steckten, zu ungleich besseren und vor allem günstigeren Bedingungen Konkurrenz. Gleiches gelte für Suchmaschinen.

Presseverleger könnten derzeit mangels eigener Rechte aber diesen Parteien die Nutzung ihrer Angebote nicht untersagen und ihnen so auch keine Lizenzen anbieten, um eine Vergütung zu erzielen, heißt es in dem Gutachten weiter. Insofern gebe es derzeit keinen Markt, in dem sich ein Preis für Online-Presseartikel bilden könnte. Dieser würde erst geschaffen, wenn den Verlegern Verfügungsrechte zugeordnet würden. Durch diese Thesen sieht Schwartmann zugleich eine Stellungnahme des Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht entkräftet, demzufolge der Bedarf für das weitere Schutzrecht nicht nachgewiesen sei.

Google hatte Ende vergangener Woche gemeldet, dass die eigene, in zahlreichen Online- wie Offline-Medien beworbene Kampagne bereits über 100.000 aktive Unterstützer habe. Inzwischen haben sich knapp 150.000 Nutzer dafür registriert. Damit seien die eigenen Erwartungen übertroffen worden, teilte Google mit. Eine Expertenanhörung zum Leistungsschutzrecht im Bundestag ist für Mitte kommender Woche angesetzt.

Dazu ist gerade eine erste Position (PDF-Datei) geladener Sachverständiger veröffentlicht worden. Der Göttinger Rechtsprofessor Gerald Spindler kommt darin zum Schluss, dass der Regierungsvorstoß "systemwidrig" sei. Er behandle Urheber gegenüber Presseverlegern ungleich und erzeuge "auch im Detail erhebliche Probleme". (anw)